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Mahnung bei Mietzinsverzug (Art. 257d OR)

Bleibt der Mietzins aus, ist die Mahnung nach Art. 257d OR der entscheidende Schritt: Nur mit korrekter Fristansetzung und Kündigungsandrohung können Sie später ausserordentlich kündigen. Wir bereiten sie formell einwandfrei auf.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Ist der Mietzins ausstehend, kann die Vermieterschaft schriftlich eine Zahlungsfrist ansetzen und die Kündigung androhen; bei Wohn- und Geschäftsräumen beträgt die Frist mindestens 30 Tage (Art. 257d Abs. 1 OR). Wird nicht bezahlt, kann mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende gekündigt werden.

Häufige Fragen

Wie lange muss die Zahlungsfrist sein?

Bei Wohn- und Geschäftsräumen mindestens 30 Tage (Art. 257d Abs. 1 OR). Eine kürzere Frist macht die spätere Kündigung unwirksam.

Muss ich die Kündigung androhen?

Ja. Ohne ausdrückliche Androhung der Kündigung ist die spätere ausserordentliche Kündigung nicht möglich.

Wie kündige ich nach erfolgloser Frist?

Mit einer Frist von 30 Tagen auf Ende eines Monats (Art. 257d Abs. 2 OR), bei Wohnräumen mit amtlichem Formular.

Was, wenn der Mieter teilweise zahlt?

Bleibt ein Ausstand bestehen, läuft das Verfahren weiter. Massgebend ist, ob der gemahnte Betrag fristgerecht vollständig beglichen wurde.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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