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Mietzinserhöhung als Vermieter

Eine Mietzinserhöhung ist nur wirksam, wenn Form, Frist und Begründung stimmen. Wir bereiten die Erhöhung vor: mit Hinweis auf das amtliche Formular, der richtigen Anzeigefrist und einer nachvollziehbaren Begründung.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Mietzinserhöhungen sind mit dem vom Kanton genehmigten Formular anzuzeigen und zu begründen; sie müssen mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintreffen (Art. 269d OR). Die Mieterschaft kann die Erhöhung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Mietkündigung anfechten und Erstreckung verlangen

Häufige Fragen

Brauche ich das amtliche Formular?

Ja. Ohne das genehmigte Formular und ohne Begründung ist die Erhöhung nichtig (Art. 269d OR).

Welche Frist muss ich einhalten?

Die Anzeige muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist beim Mieter eintreffen, wirksam auf den nächsten Kündigungstermin.

Womit kann ich die Erhöhung begründen?

Etwa mit gestiegenem Referenzzinssatz, Teuerung oder wertvermehrenden Investitionen. Die Begründung muss auf dem Formular stehen.

Kann die Mieterschaft anfechten?

Ja, innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde. Eine formell korrekte, gut begründete Erhöhung senkt das Risiko.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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