Mietvertrag kündigen als Vermieter
Als Vermieter müssen Sie eine Kündigung formgültig und fristgerecht aussprechen — sonst ist sie anfechtbar oder nichtig. Wir bereiten das Begleitpaket auf: Kündigung mit amtlichem Formular, richtigen Fristen und Terminen sowie einem sachlichen Begleitschreiben.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Vermieterinnen und Vermieter von Wohn- oder Geschäftsräumen
- Wer eine ordentliche oder ausserordentliche Kündigung aussprechen will
- Wer Formfehler und eine spätere Anfechtung vermeiden möchte
Das ist enthalten
- Kündigungsschreiben mit Hinweis auf das amtliche Formular
- Prüfung von Kündigungsfrist und Kündigungstermin
- Sachliches Begleitschreiben zur Kündigung
- Hinweisblatt zu Zustellung, Formvorschriften und Anfechtungsrisiko
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Kündigung von Wohn- und Geschäftsräumen bedarf der Schriftform; für Wohnräume ist das amtliche Formular zwingend (Art. 266l OR). Fristen und Termine richten sich nach Art. 266a ff. OR; bei Zahlungsverzug ist die ausserordentliche Kündigung nach Art. 257d OR möglich.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Mietkündigung anfechten und Erstreckung verlangen
Häufige Fragen
Muss ich das amtliche Formular verwenden?
Für die Kündigung von Wohnräumen ist das vom Kanton genehmigte Formular zwingend (Art. 266l OR). Fehlt es, ist die Kündigung nichtig. Wir weisen Sie darauf hin und bereiten das Schreiben entsprechend vor.
Welche Fristen und Termine gelten?
Sie richten sich nach Vertrag und Gesetz (Art. 266a ff. OR). Ohne Vereinbarung gelten die gesetzlichen Fristen und ortsüblichen Termine. Wir prüfen Ihren konkreten Fall.
Wann kann ich ausserordentlich kündigen?
Etwa bei Zahlungsverzug nach vorheriger Mahnung mit Fristansetzung (Art. 257d OR). Dafür gelten besondere Voraussetzungen, die wir im Schreiben berücksichtigen.
Kann die Mieterschaft die Kündigung anfechten?
Ja, innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde. Eine formell korrekte, sachlich begründete Kündigung senkt das Anfechtungsrisiko.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Begleitpaket im Kundenbereich bereit.