Fixpreis CHF 190

Mangel in der Mietwohnung melden

Ihre Wohnung hat einen Mangel und die Vermieterschaft reagiert nicht? Wir formulieren die Mängelmeldung mit klarer Fristsetzung, beantragen wo angebracht eine Mietzinsreduktion und erklären die Hinterlegung als letztes Mittel.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Vermieterschaft muss die Sache in gebrauchstauglichem Zustand erhalten (Art. 256 OR). Bei Mängeln kann die Mieterschaft Beseitigung und eine Mietzinsreduktion verlangen (Art. 259a und 259d OR). Nach erfolgloser Fristansetzung kann der Mietzins hinterlegt werden (Art. 259g OR).

Häufige Fragen

Wann darf ich den Mietzins reduzieren?

Wenn ein Mangel die Tauglichkeit erheblich beeinträchtigt, für die Dauer des Mangels (Art. 259d OR). Die Reduktion ist zu verlangen, nicht einfach abzuziehen.

Was ist die Mietzinshinterlegung?

Nach erfolgloser Fristansetzung können Sie den Mietzins bei einer amtlichen Stelle hinterlegen (Art. 259g OR). Formfehler sind hier riskant.

Wer trägt kleinen Unterhalt?

Kleiner Unterhalt ist Sache der Mieterschaft (Art. 259 OR). Grössere Mängel muss die Vermieterschaft beheben.

Muss ich schriftlich melden?

Unbedingt. Nur schriftlich ist die Meldung samt Fristansetzung später beweisbar.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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