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Mietzinssenkung verlangen

Der Referenzzinssatz ist gesunken, Ihr Mietzins aber gleich geblieben? Dann können Sie eine Herabsetzung verlangen. Wir verfassen ein sauber begründetes Mietzinssenkungsbegehren mit Bezug auf den Referenzzinssatz und der richtigen Frist auf den nächsten Kündigungstermin.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Sinkt der hypothekarische Referenzzinssatz, kann die Mieterschaft eine Herabsetzung des Mietzinses auf den nächsten Kündigungstermin verlangen (Art. 270a OR). Lehnt die Vermieterschaft ab oder schweigt sie, kann innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde angerufen werden.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Mietkündigung anfechten und Erstreckung verlangen

Häufige Fragen

Wann kann ich eine Senkung verlangen?

Insbesondere wenn der Referenzzinssatz seit der letzten Mietzinsfestsetzung gesunken ist (Art. 270a OR). Auch andere Kostenveränderungen können eine Rolle spielen; wir berücksichtigen sie in der Begründung.

Auf welchen Termin wirkt die Senkung?

Auf den nächsten Kündigungstermin. Das Begehren muss so rechtzeitig gestellt werden, dass die Kündigungsfrist bis zu diesem Termin gewahrt ist.

Was, wenn die Vermieterschaft ablehnt?

Dann können Sie innert 30 Tagen die Schlichtungsbehörde anrufen. Das Verfahren im Mietrecht ist grundsätzlich kostenlos.

Muss ich die Senkung genau berechnen?

Eine nachvollziehbare Herleitung stärkt Ihr Begehren. Wir stellen den Bezug zum Referenzzinssatz klar dar; die Vermieterschaft muss die Anpassung prüfen.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Begehren im Kundenbereich bereit.

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