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Testament aufsetzen lassen

Wer seinen Nachlass klar regeln will, kommt um ein sauber formuliertes Testament nicht herum. Wir erstellen einen auf Ihre Wünsche abgestimmten Entwurf, den Sie eigenhändig übertragen — mit Rücksicht auf Pflichtteile und Formvorschriften.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Verfügungsfreiheit im Rahmen der Pflichtteile (Art. 470 f. ZGB); Errichtungsformen nach Art. 498 ff. ZGB, insbesondere das eigenhändige Testament nach Art. 505 ZGB (vollständig von Hand, mit Datum und Unterschrift).

Häufige Fragen

Muss ich das Testament von Hand schreiben?

Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein (Art. 505 ZGB). Unser Entwurf dient als Vorlage, die Sie handschriftlich übertragen. Alternativ ist die öffentliche Beurkundung möglich.

Was ist der Pflichtteil?

Ein gesetzlich geschützter Mindestanteil bestimmter Erben, etwa der Nachkommen und des Ehegatten. Über den Rest — die freie Quote — können Sie frei verfügen. Darauf achten wir im Entwurf.

Kann ich meinen Konkubinatspartner begünstigen?

Ja, im Rahmen der freien Quote. Da Konkubinatspartner kein gesetzliches Erbrecht haben, ist eine testamentarische Regelung hier besonders wichtig.

Wie ändere ich das Testament später?

Sie können es jederzeit widerrufen oder durch ein neues ersetzen. Das Hinweisblatt erklärt, wie Sie das formgültig tun.

Prüft eine Urkundsperson das Dokument?

Für das eigenhändige Testament ist keine Beurkundung nötig. Wünschen Sie die öffentliche Form, wenden Sie sich an eine Urkundsperson; unser Entwurf lässt sich dafür verwenden.

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