Fixpreis CHF 690

Erbvertrag vorbereiten lassen

Anders als ein Testament bindet ein Erbvertrag alle Beteiligten. Wir bereiten den Erbvertrag inhaltlich vor — mit Pflichtteilen, Zuwendungen und allfälligen Verzichten — als saubere Grundlage für die öffentliche Beurkundung.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Der Erbvertrag bedarf der öffentlichen Beurkundung unter Mitwirkung von zwei Zeugen (Art. 512 ZGB). Er bindet die Parteien und kann grundsätzlich nur einvernehmlich aufgehoben werden. Pflichtteile sind zu beachten (Art. 470 ff. ZGB).

Mehr zum Thema im Ratgeber: Vorsorgen: Testament, Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag

Häufige Fragen

Was unterscheidet Erbvertrag und Testament?

Ein Testament kann jederzeit einseitig geändert werden. Der Erbvertrag bindet die Parteien und lässt sich grundsätzlich nur einvernehmlich aufheben.

Braucht es zwingend eine Beurkundung?

Ja. Der Erbvertrag ist öffentlich zu beurkunden, unter Mitwirkung von zwei Zeugen (Art. 512 ZGB). Wir liefern den ausgearbeiteten Entwurf dafür.

Kann ich Pflichtteile umgehen?

Nur mit Zustimmung der pflichtteilsgeschützten Person, etwa über einen Erbverzichtsvertrag. Wir zeigen die zulässigen Wege auf.

Was kostet die Beurkundung?

Die Gebühren der Urkundsperson richten sich nach kantonalem Tarif und sind nicht im Fixpreis enthalten.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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