Rechtsbegriff
Begünstigungserklärung
Mit der Begünstigungserklärung legt die versicherte Person fest, wer im Todesfall Leistungen aus Vorsorge oder Säule 3a erhält — innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Reihenfolge.
Rechtsgrundlage: Art. 20a BVG und Art. 2 BVV 3
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Das Gesetz gibt die möglichen Begünstigten in Gruppen vor. Frei wählbar ist nur, wen man innerhalb dieser Ordnung berücksichtigt und in welchem Verhältnis — nicht, dass man die Ordnung umstellt.
Für Konkubinatspartnerinnen und -partner gelten zusätzliche Voraussetzungen, etwa eine mehrjährige Lebensgemeinschaft oder erhebliche Unterstützung. Viele Reglemente verlangen eine schriftliche Meldung zu Lebzeiten.
Ohne Erklärung greift die reglementarische Standardordnung. Wer sie nicht kennt, riskiert, dass Guthaben an Personen fallen, die nicht gemeint waren.
Worauf es ankommt: Die Reihenfolge gibt das Gesetz vor — gestaltbar ist nur der Spielraum darin.
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© LexWerk.ch Stand: 19.08.2026