Rechtsbegriff

Freizügigkeitsleistung

Die Freizügigkeitsleistung ist das angesparte Vorsorgeguthaben, das beim Verlassen einer Pensionskasse mitgegeben wird.

Rechtsgrundlage: Art. 2 ff. FZG

Werke zum Fixpreis

Wer die Vorsorgeeinrichtung verlässt, ohne dass ein Vorsorgefall eintritt, hat Anspruch auf die Austrittsleistung. Sie wird in der Regel an die neue Pensionskasse übertragen.

Fehlt eine neue Kasse, kommt das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice. Diese Vermögen bleiben gebunden und dürfen nur in gesetzlich geregelten Fällen ausbezahlt werden.

Vergessene Guthaben aus früheren Anstellungen lassen sich über die Zentralstelle 2. Säule und die Stiftung Auffangeinrichtung BVG suchen.

Worauf es ankommt: Die Freizügigkeitsleistung folgt der versicherten Person, nicht der Stelle.

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© LexWerk.ch Stand: 19.08.2026