Rechtsbegriff

Warnungsentzug

Der Warnungsentzug ist der befristete Entzug des Führerausweises als erzieherische Massnahme. Die Mindestdauer richtet sich nach der Schwere der Widerhandlung und nach der Vorgeschichte.

Rechtsgrundlage: Art. 16a-16c SVG

Rechtsstand: Juli 2026

Das Gesetz unterscheidet leichte, mittelschwere und schwere Widerhandlungen. Eine leichte führt beim ersten Mal in der Regel zur Verwarnung, eine mittelschwere zu mindestens einem Monat, eine schwere zu mindestens drei Monaten.

Das Kaskadensystem verschärft die Mindestdauer bei Rückfall innert bestimmter Fristen. Wer in den vorangegangenen zwei Jahren bereits wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen war, muss bei einer erneuten mittelschweren Widerhandlung mit mindestens vier Monaten rechnen.

Die Mindestdauern sind zwingend und können auch bei beruflicher Angewiesenheit nicht unterschritten werden. Diese wirkt sich nur auf die Bemessung innerhalb des Rahmens aus.

Worauf es ankommt: Der Hebel liegt in der Stellungnahme vor der Verfügung — danach beginnt das kostenpflichtige Beschwerdeverfahren.

Verwandte Begriffe

Ausführlich im Ratgeber

Passende Werke von LexWerk

Alles zum Thema Auto, Fahrzeug und Verkehr — Ratgeber, Begriffe und passende Werke auf einen Blick.

© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026

LexWerk ist ein Schriftendienst (Werkvertrag), keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA.