Führerausweisentzug: Kaskade und Stellungnahme

Das Strassenverkehrsrecht kennt drei Schweregrade und ein Kaskadensystem: Bei Wiederholung innert bestimmter Fristen steigen die Mindestentzugsdauern. Eine leichte Widerhandlung führt beim ersten Mal meist zur Verwarnung, eine mittelschwere zu mindestens einem Monat, eine schwere zu mindestens drei Monaten. Die Mindestdauern dürfen nicht unterschritten werden.

Rechtsstand: Juli 2026

Die drei Schweregrade

Leicht ist eine Widerhandlung bei geringer Gefahr und leichtem Verschulden — beim ersten Mal in der Regel eine Verwarnung. Mittelschwer liegt dazwischen und führt zu einem Entzug von mindestens einem Monat. Schwer ist eine Widerhandlung bei ernstlicher Gefahr und grobem Verschulden; sie führt zu mindestens drei Monaten.

Die Einordnung erfolgt anhand von Gefährdung und Verschulden zusammen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bestehen dafür feste Grenzwerte je nach Strassentyp.

Die Kaskade

Entscheidend ist die Vorgeschichte. Wurde in den vorangegangenen zwei Jahren der Ausweis bereits wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen, steigt die Mindestdauer deutlich — bei einer erneuten mittelschweren Widerhandlung auf mindestens vier Monate.

Die Rückfallfristen sind je nach Schweregrad unterschiedlich lang. Auch eine blosse Verwarnung in den letzten zwei Jahren wirkt sich aus: Eine leichte Widerhandlung führt dann bereits zum Entzug von mindestens einem Monat.

Die Stellungnahme ist der entscheidende Schritt

Vor der Verfügung gewährt das Strassenverkehrsamt das rechtliche Gehör. Diese Stellungnahme ist Ihre wirksamste Gelegenheit — danach wird es Beschwerdeverfahren mit Kosten.

Hier gehören hinein: Ihre Sicht des Sachverhalts, entlastende Umstände und vor allem die berufliche Angewiesenheit aufs Fahren. Wer beruflich auf den Ausweis angewiesen ist, kann eine Einordnung im unteren Bereich des Rahmens erreichen — die gesetzliche Mindestdauer selbst kann jedoch nicht unterschritten werden.

Berufliche Angewiesenheit belegen

Eine blosse Behauptung genügt nicht. Legen Sie eine Bestätigung der Arbeitgeberin bei, aus der hervorgeht, dass das Führen eines Fahrzeugs zum Arbeitsinhalt gehört, dass keine Umdisposition möglich ist und welche Folgen ein Entzug hätte.

Der Arbeitsweg allein zählt in der Regel nicht, wenn öffentliche Verkehrsmittel zumutbar sind. Es geht um das Fahren als Teil der Arbeit.

Verhältnis zum Strafverfahren

Straf- und Administrativverfahren laufen getrennt: Der Strafbefehl kommt von der Staatsanwaltschaft, der Ausweisentzug vom Strassenverkehrsamt. Beide stützen sich aber auf denselben Sachverhalt.

Das Administrativverfahren ist an die tatsächlichen Feststellungen des Strafurteils weitgehend gebunden. Wer den Sachverhalt bestreiten will, muss das deshalb bereits im Strafverfahren tun — eine unangefochtene Einsprachefrist beim Strafbefehl verbaut den Weg auch administrativ.

Häufige Fragen

Kann die Mindestdauer unterschritten werden?

Nein. Die gesetzlichen Mindestentzugsdauern sind zwingend, auch bei beruflicher Angewiesenheit.

Was bringt die Stellungnahme dann?

Sie beeinflusst die Einordnung des Schweregrads und die Bemessung innerhalb des Rahmens — und ist die letzte kostenlose Gelegenheit, den Sachverhalt zu korrigieren.

Wie lange wirkt eine frühere Widerhandlung nach?

Je nach Schweregrad unterschiedlich. Für die Kaskade sind insbesondere die letzten zwei Jahre massgebend; bei schweren Widerhandlungen wirken längere Fristen nach.

Muss ich zuerst den Strafbefehl anfechten?

Wenn Sie den Sachverhalt bestreiten: ja. Das Administrativverfahren ist an die Feststellungen des Strafverfahrens weitgehend gebunden. Die Einsprachefrist beim Strafbefehl beträgt 10 Tage.

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Im Detail

Dieser Artikel gibt den Überblick. Die einzelnen Schritte sind hier ausführlich erklärt:

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