Rechtsbegriff
Strafbefehl
Der Strafbefehl ist ein Strafentscheid der Staatsanwaltschaft ohne Gerichtsverhandlung. Ohne Einsprache innert 10 Tagen wird er zum rechtskräftigen Urteil.
Rechtsgrundlage: Art. 352 ff. StPO
Der Strafbefehl wird bei begrenzter Straferwartung eingesetzt und ist in der Praxis sehr häufig. Er ergeht ohne mündliche Verhandlung, allein gestützt auf die Akten.
Die Einsprache muss nicht begründet werden; die blosse Erklärung genügt. Eine begründete Eingabe mit Beweisanträgen kann die Staatsanwaltschaft aber veranlassen, weitere Abklärungen zu treffen.
Nach der Einsprache kann sie am Strafbefehl festhalten, einen neuen erlassen, das Verfahren einstellen oder Anklage erheben. Hält sie fest, geht die Sache ans Gericht — mit Kostenrisiko.
Worauf es ankommt: 10 Tage, nicht 30. Wer die Frist aus anderen Verfahren gewohnt ist, verpasst sie hier regelmässig.
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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026
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