Rechtsbegriff
WEF-Vorbezug
Der WEF-Vorbezug erlaubt es, Vorsorgegeld für selbstbewohntes Wohneigentum einzusetzen. Er ist ein steuerlich relevanter Kapitalbezug und senkt die späteren Leistungen.
Rechtsgrundlage: Art. 30c BVG
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Zulässig sind Erwerb und Erstellung von Wohneigentum, die Amortisation von Hypotheken sowie der Erwerb von Anteilscheinen an Wohnbaugenossenschaften. Das Objekt muss selbst bewohnt werden.
Der Mindestbetrag beträgt 20 000 Franken, ein Bezug ist höchstens alle fünf Jahre möglich. Ab Alter 50 gelten Begrenzungen. Verheiratete benötigen die schriftliche Zustimmung des Ehegatten.
Alternativ kann das Guthaben verpfändet werden. Dann bleibt das Vorsorgekapital bestehen; die Leistungen werden nicht gekürzt, die Bank erhält aber ein Pfandrecht.
Worauf es ankommt: Vorbezug kostet Vorsorge, Verpfändung kostet Spielraum.
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© LexWerk.ch Stand: 19.08.2026