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Antwort auf eine Mängelrüge der Mieterschaft

Die Mieterschaft meldet Mängel und droht mit Mietzinshinterlegung? Eine sachliche, rechtlich fundierte Antwort verhindert Eskalation. Wir ordnen die Rüge ein, nehmen zu Behebung und Fristen Stellung und wahren Ihre Position.

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Für wen geeignet

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So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Vermieterschaft muss die Sache in gebrauchstauglichem Zustand übergeben und erhalten (Art. 256 OR). Bei Mängeln kann die Mieterschaft Beseitigung, Mietzinsreduktion oder Schadenersatz verlangen (Art. 259a ff. OR) und den Mietzins unter Voraussetzungen hinterlegen (Art. 259g OR).

Häufige Fragen

Muss ich jeden gerügten Mangel beheben?

Nur tatsächliche Mängel, die die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigen. Kleiner Unterhalt ist Sache der Mieterschaft (Art. 259 OR).

Was ist eine Mietzinshinterlegung?

Die Mieterschaft kann den Mietzins bei einer amtlichen Stelle hinterlegen, wenn sie zuvor erfolglos Frist zur Behebung gesetzt hat (Art. 259g OR).

Habe ich Anspruch auf eine Frist?

Ja. Die Mieterschaft muss Ihnen vor weiteren Schritten eine angemessene Frist zur Behebung ansetzen.

Wann ist eine Mietzinsreduktion geschuldet?

Wenn ein Mangel die Tauglichkeit erheblich beeinträchtigt, und zwar für die Dauer des Mangels (Art. 259d OR).

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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