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Nebenkosten-Korrespondenz als Vermieter

Die Mieterschaft beanstandet die Nebenkostenabrechnung oder verlangt Belegeinsicht? Wir formulieren die sachliche Antwort: mit Erläuterung der Positionen, Hinweis auf die vertragliche Grundlage und klarer Position zur Nachforderung.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Nebenkosten sind nur geschuldet, wenn sie besonders vereinbart sind (Art. 257a OR). Sie müssen tatsächlich angefallen und klar bezeichnet sein; die Mieterschaft hat Anspruch auf Einsicht in die Belege (Art. 257b Abs. 2 OR).

Häufige Fragen

Welche Nebenkosten darf ich verrechnen?

Nur solche, die im Mietvertrag ausdrücklich und klar bezeichnet vereinbart sind (Art. 257a OR). Pauschale Sammelposten genügen nicht.

Muss ich Belegeinsicht gewähren?

Ja. Die Mieterschaft hat Anspruch auf Einsicht in die Abrechnungsbelege (Art. 257b Abs. 2 OR).

Was, wenn die Mieterschaft nicht zahlt?

Bei einer berechtigten Nachforderung kommen Mahnung und Betreibung in Betracht. Bei Streit entscheidet die Schlichtungsbehörde.

Bis wann muss ich abrechnen?

Die Abrechnung hat innert der vertraglich oder ortsüblich vorgesehenen Frist zu erfolgen, üblicherweise jährlich.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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