Betreuung und elterliche Sorge regeln
Getrennte Eltern brauchen eine tragfähige Regelung: Wer betreut wann, wie werden Ferien aufgeteilt, wer entscheidet worüber. Eine klare Vereinbarung erspart wiederkehrende Konflikte. Wir formulieren sie so, dass sie im Alltag funktioniert und einer Genehmigung standhält. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen und vor Gericht auftreten tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Getrennte oder geschiedene Eltern
- Unverheiratete Eltern, die die gemeinsame Sorge regeln
- Wer eine bestehende Regelung präzisieren will
Das ist enthalten
- Betreuungsvereinbarung mit konkretem Betreuungsplan
- Ferien- und Feiertagsregelung
- Regelung der Entscheidungsbefugnisse im Alltag
- Hinweisblatt zu Genehmigung und Anpassung
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die gemeinsame elterliche Sorge ist der Regelfall (Art. 296 ff. ZGB). Vereinbarungen über Kinderbelange bedürfen der Genehmigung. Bei häuslicher Gewalt, Opferhilfe- oder Kindesschutzthemen erstellt LexWerk bewusst keine Dokumente. Wenden Sie sich an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch), bei akuter Gefahr an die Polizei (117), bei Kindesschutzfragen an die KESB Ihrer Gemeinde. Diese Stellen arbeiten kostenlos und vertraulich.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Trennung und Scheidung: der Ablauf
Häufige Fragen
Muss die Vereinbarung genehmigt werden?
Für Kinderbelange ist eine Genehmigung durch Gericht oder KESB vorgesehen. Erst damit wird sie verbindlich.
Was, wenn wir uns nicht einigen?
Dann entscheidet auf Antrag das Gericht beziehungsweise die KESB. Eine Mediation kann vorher sinnvoll sein.
Kann die Regelung geändert werden?
Ja, bei veränderten Verhältnissen — insbesondere wenn die Kinder älter werden.
Geht es hier um Kindesschutz?
Nein. Bei Gefährdung des Kindeswohls wenden Sie sich direkt an die KESB. LexWerk erstellt dazu bewusst keine Dokumente.