Fixpreis CHF 290

Trennungsvereinbarung erstellen lassen

Wer sich trennt, ohne sofort zu scheiden, sollte die Folgen schriftlich regeln: Wer bleibt in der Wohnung, wer zahlt was, wie werden die Kinder betreut. Eine Vereinbarung verhindert, dass später jedes Detail strittig wird. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung vor Gericht.

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  • Fixpreis
  • Auf Rechnung
  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Trennung kann einvernehmlich geregelt oder im Eheschutzverfahren gerichtlich angeordnet werden (Art. 176 ZGB). Bei häuslicher Gewalt, Opferhilfe- oder Kindesschutzthemen erstellt LexWerk bewusst keine Dokumente. Wenden Sie sich an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch), bei akuter Gefahr an die Polizei (117), bei Kindesschutzfragen an die KESB Ihrer Gemeinde. Diese Stellen arbeiten kostenlos und vertraulich.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Trennung und Scheidung: der Ablauf

Häufige Fragen

Muss die Vereinbarung ans Gericht?

Nicht zwingend. Für Kinderbelange und zur Vollstreckbarkeit ist eine gerichtliche Genehmigung im Eheschutzverfahren aber sinnvoll.

Was, wenn sich die Gegenseite nicht daran hält?

Ohne gerichtliche Genehmigung ist die Vereinbarung nicht direkt vollstreckbar. Dann braucht es ein Eheschutzgesuch.

Zählt die Trennungszeit für eine spätere Scheidung?

Nach zweijährigem Getrenntleben kann eine Scheidung auch einseitig verlangt werden.

Was gilt für die Steuern?

Ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Trennung werden Ehegatten getrennt besteuert. Das sollte der Steuerbehörde gemeldet werden.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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