Trennungsvereinbarung erstellen lassen
Wer sich trennt, ohne sofort zu scheiden, sollte die Folgen schriftlich regeln: Wer bleibt in der Wohnung, wer zahlt was, wie werden die Kinder betreut. Eine Vereinbarung verhindert, dass später jedes Detail strittig wird. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen und vor Gericht auftreten tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Paare, die sich einvernehmlich trennen
- Wer die Trennungsfolgen ohne Gericht regeln will
- Wer eine Grundlage für ein späteres Eheschutzverfahren braucht
Das ist enthalten
- Trennungsvereinbarung mit allen wesentlichen Punkten
- Regelung zur ehelichen Wohnung
- Unterhaltsregelung während der Trennung
- Betreuungsregelung für die Kinder
- Hinweisblatt zur gerichtlichen Genehmigung
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Trennung kann einvernehmlich geregelt oder im Eheschutzverfahren gerichtlich angeordnet werden (Art. 176 ZGB). Bei häuslicher Gewalt, Opferhilfe- oder Kindesschutzthemen erstellt LexWerk bewusst keine Dokumente. Wenden Sie sich an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch), bei akuter Gefahr an die Polizei (117), bei Kindesschutzfragen an die KESB Ihrer Gemeinde. Diese Stellen arbeiten kostenlos und vertraulich.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Trennung und Scheidung: der Ablauf
Häufige Fragen
Muss die Vereinbarung ans Gericht?
Nicht zwingend. Für Kinderbelange und zur Vollstreckbarkeit ist eine gerichtliche Genehmigung im Eheschutzverfahren aber sinnvoll.
Was, wenn sich die Gegenseite nicht daran hält?
Ohne gerichtliche Genehmigung ist die Vereinbarung nicht direkt vollstreckbar. Dann braucht es ein Eheschutzgesuch.
Zählt die Trennungszeit für eine spätere Scheidung?
Nach zweijährigem Getrenntleben kann eine Scheidung auch einseitig verlangt werden.
Was gilt für die Steuern?
Ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Trennung werden Ehegatten getrennt besteuert. Das sollte der Steuerbehörde gemeldet werden.