Trennung und Scheidung: der Ablauf

Eine Scheidung kann gemeinsam beantragt werden, wenn beide einverstanden sind. Einseitig ist sie erst nach zweijährigem Getrenntleben möglich. Vorgelagert regelt das Eheschutzverfahren die Trennungsfolgen — Wohnung, Unterhalt, Betreuung.

Der übliche Weg: erst Trennung, dann Scheidung

Die meisten Paare trennen sich zunächst faktisch. Einigen sie sich über die Folgen, genügt eine schriftliche Vereinbarung. Ist keine Einigung möglich, regelt das Eheschutzgericht die Trennungszeit.

Die Trennung ist damit kein blosser Zwischenschritt, sondern legt Weichen: Die dort getroffene Unterhaltsregelung prägt oft die spätere Scheidungsvereinbarung.

Scheidung auf gemeinsames Begehren

Sind sich beide einig, kann die Scheidung gemeinsam beantragt werden. Beigelegt wird eine Konvention über die Folgen: Unterhalt, Güterrecht, Vorsorgeausgleich und Kinderbelange.

Das Gericht prüft die Konvention und genehmigt sie, wenn sie klar, vollständig und nicht offensichtlich unangemessen ist. Kinderbelange werden besonders geprüft.

Einseitige Scheidung nach zwei Jahren

Ist keine Einigung möglich, kann nach zweijährigem Getrenntleben einseitig geklagt werden (Art. 114 ZGB). Vor Ablauf dieser Frist ist eine Scheidung nur bei Unzumutbarkeit möglich — die Hürden dafür sind hoch.

Was in die Konvention gehört

Unterhalt für Kinder und gegebenenfalls für den Ehegatten. Die güterrechtliche Auseinandersetzung. Der Ausgleich der beruflichen Vorsorge. Die Betreuungs- und Sorgeregelung.

Fehlt ein Punkt, muss das Gericht darüber entscheiden — und das verzögert das Verfahren erheblich.

Was die Vorsorge betrifft

Die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge werden grundsätzlich hälftig geteilt. Ein Verzicht ist nur unter engen Voraussetzungen möglich und wird vom Gericht geprüft.

Was schiefgeht

Erstens: eine unvollständige Konvention. Fehlende Punkte führen zu Nachverhandlungen vor Gericht.

Zweitens: mündliche Absprachen zum Unterhalt. Ohne Genehmigung sind sie nicht vollstreckbar.

Drittens: die Steuerfolgen werden übersehen. Ab der tatsächlichen Trennung wird getrennt besteuert — das ist der Steuerbehörde zu melden.

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Scheidung?

Bei Einigung und vollständiger Konvention geht es vergleichsweise rasch. Strittige Verfahren dauern deutlich länger.

Brauchen wir je einen eigenen Anwalt?

Bei einer echten Einigung nicht zwingend. Sind Punkte strittig, ist getrennte anwaltliche Beratung sinnvoll.

Was ist mit der gemeinsamen Wohnung?

Während der Trennung entscheidet das Eheschutzgericht über die Zuteilung. Bei der Scheidung wird sie güterrechtlich behandelt.

Wann kann ich einseitig scheiden?

Nach zwei Jahren Getrenntleben. Vorher nur bei Unzumutbarkeit, was streng ausgelegt wird.

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