Scheidungskonvention erstellen lassen
Wenn Sie sich über die Scheidungsfolgen einig sind, können Sie gemeinsam die Scheidung beantragen. Die Konvention hält fest, was gelten soll: Unterhalt, güterrechtliche Auseinandersetzung, Vorsorgeausgleich und die Regelung für die Kinder. Wir formulieren sie vollständig und gerichtstauglich. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung vor Gericht.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Ehepaare, die sich über die Scheidungsfolgen einig sind
- Wer die Konvention für ein gemeinsames Scheidungsbegehren braucht
- Wer eine bestehende Einigung sauber verschriftlichen will
Das ist enthalten
- Vollständige Scheidungskonvention mit allen Regelungspunkten
- Unterhaltsregelung für Kinder und gegebenenfalls Ehegatten
- Güterrechtliche Auseinandersetzung
- Regelung zur beruflichen Vorsorge
- Betreuungs- und Sorgeregelung für die Kinder
- Hinweisblatt zum Ablauf beim Gericht
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Konvention wird vom Gericht auf Vollständigkeit und Angemessenheit geprüft und genehmigt (Art. 279 ZPO). Kinderbelange stehen unter besonderer gerichtlicher Kontrolle. Bei häuslicher Gewalt, Opferhilfe- oder Kindesschutzthemen erstellt LexWerk bewusst keine Dokumente. Wenden Sie sich an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch), bei akuter Gefahr an die Polizei (117), bei Kindesschutzfragen an die KESB Ihrer Gemeinde. Diese Stellen arbeiten kostenlos und vertraulich.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Trennung und Scheidung: der Ablauf
Häufige Fragen
Prüft das Gericht die Konvention?
Ja. Das Gericht genehmigt sie nur, wenn sie klar, vollständig und nicht offensichtlich unangemessen ist. Kinderbelange werden besonders geprüft.
Brauchen wir trotzdem einen Anwalt?
Bei einer echten Einigung nicht zwingend. Sind Punkte strittig oder liegen komplexe Vermögensverhältnisse vor, ist anwaltliche Beratung sinnvoll.
Was ist mit der Pensionskasse?
Die während der Ehe erworbenen Austrittsleistungen werden grundsätzlich geteilt. Die Konvention muss dazu eine Regelung enthalten.
Können wir die Konvention später ändern?
Unterhaltsregelungen können bei wesentlich veränderten Verhältnissen angepasst werden. Güterrechtliche Regelungen sind grundsätzlich endgültig.