Bürgschaftsvertrag erstellen lassen
Wer für eine fremde Schuld einsteht, geht ein erhebliches Risiko ein. Das Gesetz schützt Bürgen mit strengen Formvorschriften: Schriftform mit Höchstbetrag, bei natürlichen Personen unter bestimmten Beträgen zusätzlich öffentliche Beurkundung. Wird die Form verfehlt, ist die Bürgschaft nichtig. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
Dieses Rechtsdokument bestellen
Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Wer eine Bürgschaft eingehen oder verlangen will
- Vermieter und Kreditgeber, die eine Sicherheit brauchen
- Wer eine bestehende Bürgschaft prüfen lassen will
Das ist enthalten
- Bürgschaftsvertrag mit korrekter Bezeichnung des Höchstbetrags
- Regelung von Art und Umfang der Bürgschaft
- Hinweise zu Form und Beurkundungspflicht
- Hinweisblatt zu Risiken, Rückgriff und Beendigung
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Bürgschaft richtet sich nach Art. 492 ff. OR. Sie bedarf der Schriftform mit Angabe des Höchstbetrags; bei natürlichen Personen ist unter bestimmten Voraussetzungen die öffentliche Beurkundung erforderlich.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Bürgschaft: Form, Risiken, Ausstieg
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zur Solidarbürgschaft?
Bei der einfachen Bürgschaft haftet der Bürge erst nach erfolgloser Betreibung des Hauptschuldners, bei der Solidarbürgschaft sofort.
Braucht es eine Beurkundung?
Bei natürlichen Personen ist sie unter bestimmten Voraussetzungen zwingend. Wird sie versäumt, ist die Bürgschaft nichtig.
Muss der Ehegatte zustimmen?
Bei verheirateten Personen ist in der Regel die Zustimmung des Ehegatten erforderlich.
Wie werde ich die Bürgschaft wieder los?
Durch Tilgung der Hauptschuld, durch Zeitablauf bei befristeter Bürgschaft oder durch Vereinbarung mit dem Gläubiger.