Fixpreis CHF 350

Bürgschaftsvertrag erstellen lassen

Wer für eine fremde Schuld einsteht, geht ein erhebliches Risiko ein. Das Gesetz schützt Bürgen mit strengen Formvorschriften: Schriftform mit Höchstbetrag, bei natürlichen Personen unter bestimmten Beträgen zusätzlich öffentliche Beurkundung. Wird die Form verfehlt, ist die Bürgschaft nichtig. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

Dieses Rechtsdokument bestellen

Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Bürgschaft richtet sich nach Art. 492 ff. OR. Sie bedarf der Schriftform mit Angabe des Höchstbetrags; bei natürlichen Personen ist unter bestimmten Voraussetzungen die öffentliche Beurkundung erforderlich.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Bürgschaft: Form, Risiken, Ausstieg

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zur Solidarbürgschaft?

Bei der einfachen Bürgschaft haftet der Bürge erst nach erfolgloser Betreibung des Hauptschuldners, bei der Solidarbürgschaft sofort.

Braucht es eine Beurkundung?

Bei natürlichen Personen ist sie unter bestimmten Voraussetzungen zwingend. Wird sie versäumt, ist die Bürgschaft nichtig.

Muss der Ehegatte zustimmen?

Bei verheirateten Personen ist in der Regel die Zustimmung des Ehegatten erforderlich.

Wie werde ich die Bürgschaft wieder los?

Durch Tilgung der Hauptschuld, durch Zeitablauf bei befristeter Bürgschaft oder durch Vereinbarung mit dem Gläubiger.

Dieses Rechtsdokument bestellen

Verwandte Dokumente