Fixpreis CHF 590

Eheschutzgesuch erstellen lassen

Kommt bei der Trennung keine Einigung zustande, entscheidet das Eheschutzgericht: über die Zuteilung der Wohnung, den Unterhalt und die Betreuung der Kinder. Das Verfahren ist vergleichsweise rasch. Wir formulieren das Gesuch mit klaren Anträgen und begründeten Angaben. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung vor Gericht.

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  • Fixpreis
  • Auf Rechnung
  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das Eheschutzverfahren richtet sich nach Art. 172 ff. ZGB und wird im summarischen Verfahren geführt. Der Untersuchungsgrundsatz gilt für Kinderbelange. Bei häuslicher Gewalt, Opferhilfe- oder Kindesschutzthemen erstellt LexWerk bewusst keine Dokumente. Wenden Sie sich an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch), bei akuter Gefahr an die Polizei (117), bei Kindesschutzfragen an die KESB Ihrer Gemeinde. Diese Stellen arbeiten kostenlos und vertraulich.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Trennung und Scheidung: der Ablauf

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Verfahren?

Als summarisches Verfahren ist es vergleichsweise rasch; die Dauer variiert je nach Gericht und Auslastung erheblich.

Muss ich zur Verhandlung erscheinen?

In der Regel ja. Sie vertreten sich selbst und tragen Ihre Anträge vor. Das Gesuch von LexWerk ist Ihre schriftliche Grundlage.

Was kostet das Verfahren?

Es fallen Gerichtskosten an, deren Höhe kantonal geregelt ist. Bei Mittellosigkeit kommt unentgeltliche Rechtspflege in Betracht.

Kann der Entscheid später geändert werden?

Ja, bei wesentlich veränderten Verhältnissen kann eine Abänderung verlangt werden.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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