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Eheschutzgesuch erstellen lassen

Kommt bei der Trennung keine Einigung zustande, entscheidet das Eheschutzgericht: über die Zuteilung der Wohnung, den Unterhalt und die Betreuung der Kinder. Das Verfahren ist vergleichsweise rasch. Wir formulieren das Gesuch mit klaren Anträgen und begründeten Angaben. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen und vor Gericht auftreten tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das Eheschutzverfahren richtet sich nach Art. 172 ff. ZGB und wird im summarischen Verfahren geführt. Der Untersuchungsgrundsatz gilt für Kinderbelange. Bei häuslicher Gewalt, Opferhilfe- oder Kindesschutzthemen erstellt LexWerk bewusst keine Dokumente. Wenden Sie sich an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch), bei akuter Gefahr an die Polizei (117), bei Kindesschutzfragen an die KESB Ihrer Gemeinde. Diese Stellen arbeiten kostenlos und vertraulich.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Trennung und Scheidung: der Ablauf

Häufige Fragen

Wie lange dauert das Verfahren?

Als summarisches Verfahren ist es vergleichsweise rasch; die Dauer variiert je nach Gericht und Auslastung erheblich.

Muss ich zur Verhandlung erscheinen?

In der Regel ja. Sie vertreten sich selbst und tragen Ihre Anträge vor. Das Gesuch von LexWerk ist Ihre schriftliche Grundlage.

Was kostet das Verfahren?

Es fallen Gerichtskosten an, deren Höhe kantonal geregelt ist. Bei Mittellosigkeit kommt unentgeltliche Rechtspflege in Betracht.

Kann der Entscheid später geändert werden?

Ja, bei wesentlich veränderten Verhältnissen kann eine Abänderung verlangt werden.

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