Fixpreis CHF 590

Schlussvortrag / Plädoyer

An der Verhandlung tragen Sie Ihren Standpunkt mündlich vor. Wir liefern Ihnen dafür ein ausformuliertes Plädoyer: gegliedert, mit den tragenden Argumenten, den Verweisen auf die Akten und den Anträgen am Schluss. Wichtig: Sie tragen es selbst vor — LexWerk tritt nicht für Sie auf und begleitet Sie nicht ans Gericht. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung vor Gericht.

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  • In 48 Stunden

Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Im Zivilprozess besteht kein Anwaltszwang. Im Strafverfahren kann eine notwendige Verteidigung vorliegen (Art. 130 StPO) — etwa bei längerer Untersuchungshaft, bei drohender Freiheitsstrafe oder wenn die Staatsanwaltschaft persönlich vor Gericht auftritt. Dann brauchen Sie zwingend eine Verteidigerin oder einen Verteidiger; ein Schriftstück genügt nicht. Bei Mittellosigkeit besteht ausserhalb von Bagatellfällen Anspruch auf amtliche Verteidigung (Art. 132 StPO). Bei häuslicher Gewalt, Opferhilfe- oder Kindesschutzthemen erstellt LexWerk bewusst keine Dokumente. Wenden Sie sich an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch), bei akuter Gefahr an die Polizei (117), bei Kindesschutzfragen an die KESB Ihrer Gemeinde. Diese Stellen arbeiten kostenlos und vertraulich.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Sich selbst vertreten vor Gericht

Häufige Fragen

Trägt LexWerk das Plädoyer vor?

Nein. Sie tragen es selbst vor. LexWerk erstellt das Schriftstück und übernimmt keine Vertretung vor Gericht.

Wann brauche ich zwingend eine Verteidigung?

Wenn eine notwendige Verteidigung vorliegt (Art. 130 StPO) — etwa bei längerer Untersuchungshaft, bei drohender Freiheitsstrafe oder wenn die Staatsanwaltschaft persönlich auftritt. Prüfen Sie das vor der Bestellung.

Wie lange soll ein Plädoyer sein?

Das hängt vom Verfahren ab. Wir liefern eine Fassung mit Zeitgerüst, die sich kürzen lässt.

Darf ich ablesen?

Ja, das ist üblich und zulässig. Wichtig ist, dass Sie den Inhalt verstehen und auf Rückfragen antworten können.

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