Einsprache gegen die Steuerveranlagung
Ihre Steuerveranlagung ist zu hoch oder berücksichtigt Abzüge nicht? Mit einer fristgerechten Einsprache verlangen Sie eine Korrektur. Wir begründen die Einsprache sachlich, stellen die richtigen Anträge und wahren die 30-tägige Frist.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Privatpersonen mit einer fehlerhaften Veranlagungsverfügung
- Wer nicht anerkannte Abzüge oder Aufrechnungen beanstanden will
- Wer die Einsprachefrist von 30 Tagen wahren muss
Das ist enthalten
- Individuelle, begründete Einsprache an die Steuerbehörde
- Klare Anträge auf Korrektur der strittigen Positionen
- Sachliche Begründung mit Bezug auf Ihre Angaben und Belege
- Hinweisblatt zu Frist, Zustellung und weiterem Verfahren
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Gegen die Veranlagungsverfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Einsprache erhoben werden (Art. 132 DBG; für die Kantons- und Gemeindesteuern die entsprechende kantonale Regelung, vgl. Art. 48 StHG). Die Frist ist eine gesetzliche Frist und nicht erstreckbar.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache bei Steuern und Bussen: der Überblick
Häufige Fragen
Wie lange habe ich für die Einsprache?
30 Tage ab Zustellung der Veranlagungsverfügung (Art. 132 DBG). Diese Frist ist gesetzlich und kann nicht erstreckt werden; massgebend ist der rechtzeitige Versand.
Muss ich die Einsprache begründen?
Eine kurze Begründung und klare Anträge sind sinnvoll und teils vorausgesetzt. Wir formulieren beides sachlich und nachvollziehbar.
Kostet die Einsprache etwas?
Das Einspracheverfahren ist in der Regel kostenlos. Kosten können erst in späteren Rechtsmittelverfahren anfallen.
Was passiert nach der Einsprache?
Die Behörde prüft Ihre Vorbringen und erlässt einen Einspracheentscheid. Bleibt dieser negativ, steht Ihnen der Rekurs beziehungsweise die Beschwerde offen.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihre Einsprache im Kundenbereich bereit.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.