Einsprache gegen Busse oder Gebühr (Firma)
Ihr Unternehmen erhält eine Busse oder eine Gebührenverfügung, die Sie für unberechtigt halten? Je nach Verfahren gelten kurze Fristen. Wir prüfen den richtigen Rechtsbehelf und formulieren die fristgerechte Einsprache mit sachlicher Begründung.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Unternehmen mit einem Strafbefehl oder einer Gebührenverfügung
- Wer eine Verwaltungsgebühr oder Sanktion bestreiten will
- Wer die kurze Einsprache- oder Rechtsmittelfrist wahren muss
Das ist enthalten
- Individuelle Einsprache beziehungsweise Eingabe gegen die Verfügung
- Prüfung des richtigen Rechtsbehelfs und Adressaten
- Sachliche Begründung und klare Anträge
- Hinweisblatt zu Frist und weiterem Verfahren
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Gegen einen Strafbefehl ist die Einsprache innert 10 Tagen möglich (Art. 354 StPO). Gegen Verwaltungs- und Gebührenverfügungen richtet sich das Rechtsmittel nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahrensrecht; die Rechtsmittelbelehrung nennt Frist und Instanz.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache bei Steuern und Bussen: der Überblick
Häufige Fragen
Welche Frist gilt für uns?
Beim Strafbefehl 10 Tage (Art. 354 StPO). Bei Verwaltungs- und Gebührenverfügungen richtet sich die Frist nach der Rechtsmittelbelehrung, häufig 30 Tage. Wir prüfen den konkreten Fall.
Woran erkenne ich den richtigen Rechtsbehelf?
Massgebend sind die Art der Verfügung und die Rechtsmittelbelehrung am Ende des Entscheids. Genau darauf stützen wir die Einsprache oder Eingabe.
Wer unterzeichnet für die Firma?
Eine zeichnungsberechtigte oder bevollmächtigte Person. Wir bereiten das Dokument so vor, dass die Unterzeichnung eindeutig zugeordnet ist.
Kostet das Verfahren etwas?
Das kommt auf das Verfahren an. Verwaltungsverfahren können Kosten auslösen; wir weisen im Hinweisblatt darauf hin.
Wie schnell erhalten wir das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihre Einsprache im Kundenbereich bereit.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.