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Konkubinatsvertrag erstellen lassen

Unverheiratete Paare sind gesetzlich kaum abgesichert. Ein Konkubinatsvertrag schafft Klarheit über Wohnkosten, gemeinsame Anschaffungen, Vermögen und die Folgen einer Trennung — bevor es zum Streit kommt.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Das Konkubinat ist gesetzlich nicht eigens geregelt; massgebend ist die Vertragsfreiheit (Art. 19 OR). Je nach Ausgestaltung liegt eine einfache Gesellschaft vor (Art. 530 ff. OR). Erbrechtlich sind Konkubinatspartner nicht gesetzliche Erben.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Konkubinat: So sichern sich unverheiratete Paare ab

Häufige Fragen

Erbe ich als Konkubinatspartner automatisch?

Nein. Konkubinatspartner sind keine gesetzlichen Erben. Eine Absicherung ist nur über ein Testament oder einen Erbvertrag möglich.

Was regelt ein Konkubinatsvertrag?

Typisch sind Wohnkosten, Haushaltsführung, Eigentum an Anschaffungen und die Aufteilung bei einer Trennung. Wir richten ihn auf Ihre Situation aus.

Gilt bei Trennung das Eherecht?

Nein. Es gibt weder Güterrecht noch nachehelichen Unterhalt. Ohne Vertrag richtet sich vieles nach allgemeinem Vertrags- und Sachenrecht.

Brauche ich zusätzlich ein Testament?

Für die erbrechtliche Absicherung ja. Der Konkubinatsvertrag regelt das Zusammenleben, nicht den Nachlass.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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