Forderung im Konkurs eingeben
Wenn ein Kunde in Konkurs fällt, entscheidet die Eingabe darüber, ob Sie überhaupt etwas erhalten. Die Frist ist kurz, die Anforderungen an Beleg und Rangangabe sind formell. Wir erstellen die Eingabe an das Konkursamt — vollständig, belegt und fristgerecht.
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- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
Für wen geeignet
- Unternehmen mit offenen Forderungen gegen eine konkursite Firma
- Gläubiger in einem Nachlassverfahren mit Schuldenruf
- Wer Eigentumsvorbehalt oder Sicherheiten geltend machen muss
Das ist enthalten
- Forderungseingabe an das Konkurs- oder Nachlassamt
- Aufstellung der Forderung mit Grund, Betrag, Zins und Belegverweis
- Geltendmachung von Rang, Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten
- Hinweisblatt zu Kollokationsplan, Klagefrist und Verlustschein
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Der Schuldenruf verpflichtet die Gläubiger, ihre Forderungen innert eines Monats nach Publikation einzugeben (Art. 232 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG). Verspätete Eingaben werden bis zum Schluss des Verfahrens noch berücksichtigt, verursachen aber Kosten. Gegen die Kollokation kann innert 20 Tagen nach Auflage des Plans geklagt werden (Art. 250 Abs. 1 SchKG).
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Verspätete Eingaben werden bis zum Schluss des Konkursverfahrens noch berücksichtigt, Sie tragen dann aber die Mehrkosten und riskieren, an bereits erfolgten Verteilungen nicht teilzunehmen.
Lohnt sich die Eingabe überhaupt?
In vielen Konkursen erhalten Gläubiger dritter Klasse wenig oder nichts. Die Eingabe ist trotzdem sinnvoll: Sie erhalten einen Verlustschein, der die Forderung 20 Jahre am Leben hält und Ihnen die Grundlage für eine spätere Betreibung gibt.
Ich habe einen Eigentumsvorbehalt vereinbart — was gilt?
Ein im Register eingetragener Eigentumsvorbehalt gibt Ihnen einen Aussonderungsanspruch. Er muss in der Eingabe ausdrücklich geltend gemacht werden, sonst wird die Sache zur Masse gezogen.
Kann ich auch Zinsen und Kosten eingeben?
Zinsen bis zur Konkurseröffnung ja, danach laufen sie nicht weiter. Betreibungskosten aus vorangegangenen Verfahren gehören ebenfalls in die Eingabe.
Wie schnell erhalte ich das Dokument?
Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.