Fixpreis CHF 290

Forderungsanmeldung im Konkurs- oder Nachlassverfahren

Wenn ein Kunde in Konkurs fällt, entscheidet die Eingabe darüber, ob Sie überhaupt etwas erhalten. Die Frist ist kurz, die Anforderungen an Beleg und Rangangabe sind formell. Wir erstellen die Eingabe an das Konkursamt — vollständig, belegt und fristgerecht.

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Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Der Schuldenruf verpflichtet die Gläubiger, ihre Forderungen innert eines Monats nach Publikation einzugeben (Art. 232 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG). Verspätete Eingaben werden bis zum Schluss des Verfahrens noch berücksichtigt, verursachen aber Kosten. Gegen die Kollokation kann innert 20 Tagen nach Auflage des Plans geklagt werden (Art. 250 Abs. 1 SchKG).

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Verspätete Eingaben werden bis zum Schluss des Konkursverfahrens noch berücksichtigt, Sie tragen dann aber die Mehrkosten und riskieren, an bereits erfolgten Verteilungen nicht teilzunehmen.

Lohnt sich die Eingabe überhaupt?

In vielen Konkursen erhalten Gläubiger dritter Klasse wenig oder nichts. Die Eingabe ist trotzdem sinnvoll: Sie erhalten einen Verlustschein, der die Forderung 20 Jahre am Leben hält und Ihnen die Grundlage für eine spätere Betreibung gibt.

Ich habe einen Eigentumsvorbehalt vereinbart — was gilt?

Ein im Register eingetragener Eigentumsvorbehalt gibt Ihnen einen Aussonderungsanspruch. Er muss in der Eingabe ausdrücklich geltend gemacht werden, sonst wird die Sache zur Masse gezogen.

Kann ich auch Zinsen und Kosten eingeben?

Zinsen bis zur Konkurseröffnung ja, danach laufen sie nicht weiter. Betreibungskosten aus vorangegangenen Verfahren gehören ebenfalls in die Eingabe.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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