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Fristerstreckung für die Steuererklärung

Die Einreichefrist für die Steuererklärung rückt näher, aber Unterlagen fehlen noch? Ein Fristerstreckungsgesuch ist in den meisten Kantonen unkompliziert möglich — wenn es rechtzeitig und formell korrekt gestellt wird. Wir formulieren das Gesuch an Ihre Steuerbehörde.

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  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Einreichefristen und die Voraussetzungen einer Erstreckung ergeben sich aus dem kantonalen Steuerrecht. Wird die Frist ohne Erstreckung versäumt, droht eine Veranlagung nach Ermessen.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprachefristen: Übersicht nach Verfahren

Häufige Fragen

Wie lange kann die Frist erstreckt werden?

Das richtet sich nach kantonalem Recht und der Praxis der Behörde. Üblich sind Erstreckungen um einige Monate; mehrfache Erstreckungen sind teils möglich, teils gebührenpflichtig.

Was passiert ohne Erstreckung?

Wird die Steuererklärung nicht eingereicht, mahnt die Behörde und veranlagt anschliessend nach Ermessen. Gegen eine Ermessensveranlagung gelten verschärfte Anforderungen an die Einsprache.

Kostet die Erstreckung bei der Behörde etwas?

Eine erste Erstreckung ist häufig kostenlos, weitere können gebührenpflichtig sein. Das ist kantonal unterschiedlich.

Muss ich das Gesuch selbst einreichen?

Ja. Wir liefern das Gesuch, Sie reichen es in eigenem Namen bei Ihrer Steuerbehörde ein.

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