Steuererklärung prüfen lassen
Sie haben Ihre Steuererklärung ausgefüllt und sind unsicher, ob Sie etwas übersehen haben? Wir prüfen Ihren Entwurf und liefern einen schriftlichen Prüfbericht: welche Abzüge fehlen könnten, wo Angaben unvollständig oder widersprüchlich sind und wo erfahrungsgemäss Rückfragen der Behörde drohen. Sie reichen selbst ein — mit einer geprüften Grundlage.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Wer die Steuererklärung selbst ausfüllt und eine zweite Meinung will
- Wer nach einer Veränderung unsicher ist (Heirat, Wohneigentum, Selbständigkeit, Erbschaft)
- Wer im Vorjahr Aufrechnungen oder Rückfragen hatte
Das ist enthalten
- Schriftlicher Prüfbericht zu Ihrem Entwurf
- Hinweise auf möglicherweise fehlende oder zu tief angesetzte Abzüge
- Prüfung auf Vollständigkeit und innere Widersprüche
- Hinweise auf Positionen, die erfahrungsgemäss Rückfragen auslösen
- Merkblatt zu Fristen und Nachreichungen
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Grundlage sind das DBG und das jeweilige kantonale Steuergesetz. Der Prüfbericht ist eine Zweitmeinung zu Ihrem Entwurf; das Ausfüllen und Einreichen bleibt bei Ihnen.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Einsprache gegen die Steuerveranlagung
Häufige Fragen
Füllen Sie die Steuererklärung für mich aus?
Nein. Wir prüfen Ihren fertigen Entwurf und liefern einen Prüfbericht. Das Ausfüllen und Einreichen im kantonalen System bleibt bei Ihnen.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Ihren Entwurf der Steuererklärung sowie die wichtigsten Belege, auf die Sie sich stützen — insbesondere Lohnausweis und Aufstellungen zu den geltend gemachten Abzügen.
Gilt das für alle Kantone?
Der Prüfbericht orientiert sich am Bundesrecht und an den allgemeinen Grundsätzen. Kantonale Besonderheiten weisen wir aus, soweit sie für Ihre Positionen erheblich sind.
Übernehmen Sie die Verantwortung für die Veranlagung?
Nein. Der Prüfbericht ist eine Zweitmeinung. Die Verantwortung für Inhalt und Einreichung der Steuererklärung bleibt bei Ihnen.