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Lieferverzug: Nachfrist setzen und Rücktritt

Die bestellte Ware kommt nicht? Dann geht es nicht um Mängel, sondern um Verzug. Wir setzen eine angemessene Nachfrist und bereiten den Rücktritt vom Vertrag vor — mit den richtigen Rechtsfolgen.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Bei Verzug kann eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung angesetzt werden (Art. 107 Abs. 1 OR). Verstreicht sie erfolglos, kann auf die Leistung verzichtet und vom Vertrag zurückgetreten werden (Art. 107 Abs. 2 und Art. 109 OR). Bei einem bestimmten Verfalltag tritt Verzug ohne Mahnung ein (Art. 102 Abs. 2 OR).

Mehr zum Thema im Ratgeber: Mängelrüge und Gewährleistung beim Kauf

Häufige Fragen

Muss ich zuerst mahnen?

In der Regel ja. Bei einem vereinbarten festen Liefertermin tritt der Verzug aber ohne Mahnung ein (Art. 102 Abs. 2 OR).

Wie lang muss die Nachfrist sein?

Angemessen, also je nach Ware und Umständen. Zu kurze Fristen gefährden den späteren Rücktritt.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Beim Rücktritt sind bereits erbrachte Leistungen zurückzuerstatten (Art. 109 OR). Zusätzlich kommt Schadenersatz in Betracht.

Was, wenn die Lieferung während der Nachfrist kommt?

Dann ist der Vertrag erfüllt und ein Rücktritt entfällt. Ein Verzugsschaden kann trotzdem geltend gemacht werden.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Dokument im Kundenbereich bereit.

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