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Mietkündigung anfechten oder Erstreckung verlangen

Ihre Wohnung wurde gekündigt und Sie halten die Kündigung für missbräuchlich — oder Sie brauchen mehr Zeit? Innert 30 Tagen können Sie die Kündigung anfechten oder eine Erstreckung verlangen. Wir erstellen das Schlichtungsgesuch fristgerecht und begründet.

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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Eine missbräuchliche Kündigung kann innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden (Art. 271 f. und Art. 273 Abs. 1 OR). Eine Erstreckung des Mietverhältnisses ist innert derselben Frist zu verlangen (Art. 272 und Art. 273 Abs. 2 OR).

Mehr zum Thema im Ratgeber: Mietkündigung anfechten und Erstreckung verlangen

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für die Anfechtung?

30 Tage ab Empfang der Kündigung (Art. 273 OR). Diese Frist ist gesetzlich und nicht erstreckbar; das Gesuch muss rechtzeitig bei der Schlichtungsbehörde eintreffen.

Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Zum Beispiel als Rache für eine berechtigte Forderung oder ohne schützenswertes Interesse (Art. 271a OR). Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab; wir stellen Ihre Gründe sachlich dar.

Was bringt eine Erstreckung?

Sie verschafft Ihnen mehr Zeit, eine neue Wohnung zu finden. Eine Erstreckung ist auch möglich, wenn die Kündigung an sich gültig ist.

Kostet das Schlichtungsverfahren etwas?

Das Schlichtungsverfahren im Mietrecht ist grundsätzlich kostenlos. Es dient dazu, eine Einigung zu finden, bevor allenfalls ein Gericht entscheidet.

Wie schnell erhalte ich das Dokument?

Innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) liegt Ihr Schlichtungsgesuch im Kundenbereich bereit.

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