Mietkündigung anfechten und Erstreckung verlangen

Eine Mietkündigung können Sie innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde anfechten, wenn sie missbräuchlich ist (Art. 271 f. OR). Innert derselben Frist können Sie eine Erstreckung des Mietverhältnisses verlangen (Art. 272 OR). Das Schlichtungsverfahren im Mietrecht ist grundsätzlich kostenlos.

Kündigung anfechten

Halten Sie die Kündigung für missbräuchlich, können Sie sie innert 30 Tagen nach Empfang bei der Schlichtungsbehörde anfechten (Art. 273 Abs. 1 OR).

Missbräuchlich ist eine Kündigung etwa dann, wenn sie als Rache für eine berechtigte Forderung erfolgt (Art. 271a OR).

Erstreckung verlangen

Auch wenn die Kündigung gültig ist, können Sie mehr Zeit gewinnen. Eine Erstreckung des Mietverhältnisses ist innert 30 Tagen zu verlangen (Art. 272 und 273 Abs. 2 OR).

Die Erstreckung soll Härten mildern, etwa wenn kein zumutbarer Ersatz gefunden wurde.

Formfehler der Vermieterschaft

Bei Wohnräumen ist für die Kündigung das amtliche Formular zwingend (Art. 266l OR). Fehlt es, ist die Kündigung nichtig.

Auch falsche Fristen oder Termine können eine Kündigung unwirksam machen. Solche Punkte sind bei der Anfechtung wichtig.

Das Schlichtungsverfahren

Die Schlichtungsbehörde versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu finden. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos.

Kommt keine Einigung zustande, kann die Behörde einen Vorschlag oder Entscheid fällen oder die Klagebewilligung erteilen.

Häufige Fehler

Der häufigste Fehler ist das Verpassen der 30-tägigen Frist. Sie beginnt mit dem Empfang der Kündigung.

Ebenso wird das Gesuch teils an die falsche Stelle gerichtet. Zuständig ist die Schlichtungsbehörde am Ort der Mietsache.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich für die Anfechtung?

30 Tage ab Empfang der Kündigung (Art. 273 OR). Die Frist ist nicht erstreckbar; das Gesuch muss rechtzeitig bei der Schlichtungsbehörde eintreffen.

Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Zum Beispiel als Rache für eine berechtigte Forderung oder ohne schützenswertes Interesse (Art. 271a OR). Die Beurteilung hängt vom Einzelfall ab.

Was bringt eine Erstreckung?

Mehr Zeit für die Wohnungssuche. Sie ist auch möglich, wenn die Kündigung selbst gültig ist (Art. 272 OR).

Kostet das Schlichtungsverfahren etwas?

Das Schlichtungsverfahren im Mietrecht ist grundsätzlich kostenlos. Es dient der Einigung, bevor allenfalls ein Gericht entscheidet.

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