Betreibung in der Schweiz: der Überblick

Eine Betreibung beginnt mit dem Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners. Das Amt stellt den Zahlungsbefehl zu. Erhebt der Schuldner innert 10 Tagen Rechtsvorschlag, steht die Betreibung still und muss mit einem Rechtsöffnungsgesuch beim Gericht fortgesetzt werden.

Ablauf der Betreibung

Am Anfang steht das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnsitz oder Sitz des Schuldners. Das Amt stellt dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu.

Zahlt der Schuldner nicht und erhebt er keinen Rechtsvorschlag, kann die Betreibung fortgesetzt werden — je nach Schuldner mit Pfändung oder Konkurs.

Fristen, die Sie kennen müssen

Nach Zustellung des Zahlungsbefehls hat der Schuldner 10 Tage Zeit, Rechtsvorschlag zu erheben. Damit stoppt die Betreibung vorerst.

Das Fortsetzungsbegehren kann frühestens 20 Tage nach Zustellung des Zahlungsbefehls gestellt werden. Die Betreibung verfällt, wenn nicht innert eines Jahres seit Zustellung die Fortsetzung verlangt wird.

Wenn Rechtsvorschlag erhoben wird

Der Rechtsvorschlag bringt die Betreibung zum Stillstand. Um sie fortzusetzen, müssen Sie den Rechtsvorschlag beseitigen — in der Regel mit einem Rechtsöffnungsgesuch beim Gericht.

Haben Sie einen vollstreckbaren Titel wie ein Urteil, kommt die definitive Rechtsöffnung in Frage; bei einer unterschriebenen Schuldanerkennung die provisorische.

Kosten der Betreibung

Das Betreibungsamt erhebt eine Gebühr, die sich nach der Forderungshöhe richtet. Diese Kosten schiessen Sie vor und können sie dem Schuldner belasten.

Kommt es zur Rechtsöffnung, fallen zusätzlich Gerichtskosten an. Auch diese können der unterliegenden Partei auferlegt werden.

Häufige Fehler

Häufig wird das falsche Betreibungsamt angegeben oder die Forderung ungenau bezeichnet. Das kostet Zeit und führt zu Rückfragen.

Ebenso wird oft die Jahresfrist für die Fortsetzung übersehen. Wer sie verpasst, muss die Betreibung neu einleiten.

Häufige Fragen

Brauche ich vor der Betreibung eine Mahnung?

Rechtlich nicht zwingend. Eine Mahnung ist aber sinnvoll, weil viele Schuldner darauf reagieren und Sie so Kosten sparen.

Wie lange hat der Schuldner für den Rechtsvorschlag?

10 Tage ab Zustellung des Zahlungsbefehls. Mit dem Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung, bis Sie ihn beseitigen lassen.

Was kostet eine Betreibung?

Das Betreibungsamt erhebt eine nach Forderungshöhe abgestufte Gebühr. Sie schiessen sie vor und können sie dem Schuldner belasten.

Was ist ein Rechtsöffnungsgesuch?

Ein Gesuch ans Gericht, das den Rechtsvorschlag beseitigt, damit die Betreibung weitergehen kann. Je nach Titel provisorisch oder definitiv.

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Im Detail

Dieser Artikel gibt den Überblick. Die einzelnen Schritte sind hier ausführlich erklärt:

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