Fixpreis CHF 290

Unterhalt anpassen lassen

Ein festgelegter Unterhalt gilt nicht für immer. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich und dauerhaft — Arbeitslosigkeit, deutlich verändertes Einkommen, neue Betreuungssituation —, kann eine Anpassung verlangt werden. Entscheidend ist, die Veränderung sauber zu belegen. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung vor Gericht.

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  • Auf Rechnung
  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Abänderung setzt eine erhebliche und dauerhafte Veränderung der Verhältnisse voraus (Art. 129 und Art. 286 ZGB). Bei häuslicher Gewalt, Opferhilfe- oder Kindesschutzthemen erstellt LexWerk bewusst keine Dokumente. Wenden Sie sich an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch), bei akuter Gefahr an die Polizei (117), bei Kindesschutzfragen an die KESB Ihrer Gemeinde. Diese Stellen arbeiten kostenlos und vertraulich.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Unterhalt: wie er berechnet wird

Häufige Fragen

Ab wann wirkt die Änderung?

In der Regel frühestens ab Einreichung des Begehrens. Wer zuwartet, verliert die Zeit dazwischen.

Genügt eine vorübergehende Einkommenseinbusse?

Nein. Die Veränderung muss erheblich und von Dauer sein.

Kann ich einfach weniger zahlen?

Nein. Bis zur Änderung gilt der festgelegte Unterhalt; eigenmächtige Kürzungen führen zu Betreibung und Rückständen.

Was ist bei freiwilliger Einkommensreduktion?

Wer sein Einkommen ohne triftigen Grund reduziert, muss sich ein hypothetisches Einkommen anrechnen lassen.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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