Unterhalt anpassen lassen
Ein festgelegter Unterhalt gilt nicht für immer. Ändern sich die Verhältnisse wesentlich und dauerhaft — Arbeitslosigkeit, deutlich verändertes Einkommen, neue Betreuungssituation —, kann eine Anpassung verlangt werden. Entscheidend ist, die Veränderung sauber zu belegen. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen und vor Gericht auftreten tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
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Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Wer weniger verdient und den Unterhalt nicht mehr tragen kann
- Wer eine Erhöhung wegen gestiegener Kosten verlangt
- Wer eine veränderte Betreuungssituation geltend macht
Das ist enthalten
- Abänderungsbegehren mit beziffertem Antrag
- Gegenüberstellung alte und neue Verhältnisse
- Begründung der Wesentlichkeit und Dauerhaftigkeit
- Hinweisblatt zu Beweismitteln und Wirkungszeitpunkt
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Abänderung setzt eine erhebliche und dauerhafte Veränderung der Verhältnisse voraus (Art. 129 und Art. 286 ZGB). Bei häuslicher Gewalt, Opferhilfe- oder Kindesschutzthemen erstellt LexWerk bewusst keine Dokumente. Wenden Sie sich an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch), bei akuter Gefahr an die Polizei (117), bei Kindesschutzfragen an die KESB Ihrer Gemeinde. Diese Stellen arbeiten kostenlos und vertraulich.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Unterhalt: wie er berechnet wird
Häufige Fragen
Ab wann wirkt die Änderung?
In der Regel frühestens ab Einreichung des Begehrens. Wer zuwartet, verliert die Zeit dazwischen.
Genügt eine vorübergehende Einkommenseinbusse?
Nein. Die Veränderung muss erheblich und von Dauer sein.
Kann ich einfach weniger zahlen?
Nein. Bis zur Änderung gilt der festgelegte Unterhalt; eigenmächtige Kürzungen führen zu Betreibung und Rückständen.
Was ist bei freiwilliger Einkommensreduktion?
Wer sein Einkommen ohne triftigen Grund reduziert, muss sich ein hypothetisches Einkommen anrechnen lassen.