Was kostet eine Betreibung?
Die Betreibungskosten richten sich nach der Gebührenverordnung zum SchKG und sind nach Forderungshöhe gestaffelt. Die Gläubigerseite schiesst sie vor; erhältlich sind sie bei Erfolg von der betriebenen Person. Bleibt die Betreibung erfolglos, bleiben die Kosten bei der Gläubigerseite hängen.
Wie sich die Kosten zusammensetzen
Eine Betreibung verursacht mehrere Kostenblöcke: die Gebühr für den Zahlungsbefehl, allenfalls die Gebühr für das Fortsetzungsbegehren und die Pfändung, dazu Zustellkosten.
Die Gebühren sind in der Gebührenverordnung zum SchKG geregelt und nach der Höhe der in Betreibung gesetzten Forderung gestaffelt. Bei kleinen Forderungen sind sie tief, bei hohen Forderungen steigen sie — aber nicht proportional.
Wer die Kosten vorschiesst
Das Betreibungsamt wird erst tätig, wenn die Gläubigerseite den Kostenvorschuss leistet. Sie trägt das Kostenrisiko also zunächst allein.
Bei Erfolg werden die Betreibungskosten der betriebenen Person überbunden und zusammen mit der Forderung eingezogen. Das ist der Regelfall — aber eben nur, wenn tatsächlich etwas zu holen ist.
Wenn die Betreibung ins Leere läuft
Erhebt die betriebene Person Rechtsvorschlag und lässt die Gläubigerseite es dabei bewenden, sind die Kosten verloren. Dasselbe gilt, wenn die Pfändung kein verwertbares Vermögen ergibt und ein Verlustschein ausgestellt wird.
Deshalb lohnt sich vor der Betreibung eine nüchterne Einschätzung: Ist die Forderung belegbar, und ist bei der Gegenseite etwas zu holen? Eine Betreibung gegen eine zahlungsunfähige Person kostet Geld und bringt in der Regel nur einen Verlustschein.
Zusätzliche Kosten im Rechtsöffnungsverfahren
Wird Rechtsvorschlag erhoben, kommt die Betreibung nur über ein Gerichtsverfahren weiter. Dafür fallen Gerichtskosten an, die je nach Kanton und Streitwert unterschiedlich hoch sind.
Diese Kosten kommen zu den Betreibungskosten hinzu. Wer den Rechtsvorschlag beseitigen will, sollte deshalb vorher prüfen, ob die vorhandenen Unterlagen als Rechtsöffnungstitel taugen — sonst zahlt man zweimal.
Was viele unterschätzen
Verzugszins und Betreibungskosten sind zwei verschiedene Dinge. Der Verzugszins läuft auf der Hauptforderung, die Betreibungskosten sind Verfahrenskosten.
Mahnspesen wiederum sind nur geschuldet, wenn sie gültig vereinbart wurden. Wer sie ohne Grundlage in die Betreibung aufnimmt, schwächt seine Position, weil die Forderung dann in dieser Höhe nicht belegt ist.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Gebühr für einen Zahlungsbefehl?
Sie richtet sich nach der Höhe der Forderung und ist in der Gebührenverordnung zum SchKG gestaffelt geregelt. Das zuständige Betreibungsamt gibt den aktuellen Betrag für Ihren Fall an.
Bekomme ich die Betreibungskosten zurück?
Bei Erfolg werden sie der betriebenen Person überbunden und mit der Forderung eingezogen. Bleibt die Betreibung erfolglos, bleiben sie bei Ihnen.
Kann ich die Kosten der Mahnung ebenfalls einfordern?
Mahnspesen sind nur geschuldet, wenn sie vertraglich oder in den AGB gültig vereinbart wurden. Ohne solche Grundlage besteht kein Anspruch darauf.
Lohnt sich eine Betreibung bei kleinen Beträgen?
Das ist eine Rechnung aus Forderungshöhe, Kostenrisiko und Erfolgsaussicht. Bei kleinen Forderungen kann der Aufwand den Ertrag übersteigen — insbesondere, wenn mit Rechtsvorschlag zu rechnen ist.
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