Der Verlustschein und seine 20-jährige Wirkung

Der Verlustschein bescheinigt, dass eine Forderung in der Betreibung ungedeckt geblieben ist. Er gilt als Schuldanerkennung, berechtigt zur provisorischen Rechtsöffnung in einer neuen Betreibung und verjährt erst 20 Jahre nach Ausstellung (Art. 149a SchKG).

Wann ein Verlustschein entsteht

Reicht das pfändbare Vermögen nicht aus, um die Forderung zu decken, stellt das Betreibungsamt einen Verlustschein über den ungedeckten Betrag aus.

Für die Gläubigerseite ist das ein Zwischenergebnis, kein Endpunkt: Die Forderung bleibt bestehen und ist dokumentiert.

Die Wirkung als Schuldanerkennung

Der Verlustschein gilt als Schuldanerkennung im Sinne des Rechtsöffnungsrechts. In einer späteren Betreibung kann damit provisorische Rechtsöffnung verlangt werden, wenn Rechtsvorschlag erhoben wird.

Das erleichtert die Durchsetzung erheblich, weil kein neuer Titel beschafft werden muss.

Die 20-Jahre-Frist

Die Forderung aus einem Verlustschein verjährt 20 Jahre nach dessen Ausstellung. Das ist deutlich länger als die üblichen Verjährungsfristen des Obligationenrechts.

Für die betriebene Person bedeutet das eine sehr lange Bindung. Abwarten ist keine Strategie: Der Verlustschein verschwindet nicht von selbst.

Neue Betreibung nur bei neuem Vermögen

Nach einem Konkursverlustschein kann eine neue Betreibung nur erfolgen, wenn die betriebene Person zu neuem Vermögen gekommen ist. Bestreitet sie das, wird darüber in einem eigenen Verfahren entschieden.

Dieser Einwand ist an das Verfahren gebunden und muss rechtzeitig erhoben werden.

Praktische Folgen für beide Seiten

Für die Gläubigerseite lohnt sich die Beobachtung: Verbessert sich die Lage der Gegenseite, kann die Forderung Jahre später doch noch durchgesetzt werden.

Für die betriebene Person ist der Verlustschein ein dauerhaftes Hindernis — bei Wohnungssuche, Kreditgesuchen und teils auch bei Stellenbewerbungen. Eine Einigung mit der Gläubigerseite kann deshalb sinnvoller sein als die lange Wartezeit.

Häufige Fragen

Kann ich einen Verlustschein löschen lassen?

Die Forderung erlischt durch Zahlung oder Verzicht der Gläubigerseite. Ein blosser Zeitablauf hilft erst nach 20 Jahren.

Wird ein Verlustschein verzinst?

Für die Forderung aus einem Verlustschein besteht eine besondere Regelung: Sie ist gegenüber dem Schuldner zinslos.

Ist ein Verlustschein im Betreibungsregister sichtbar?

Die zugrunde liegende Betreibung erscheint im Register. Zusätzlich führen die Ämter Verzeichnisse über Verlustscheine.

Was heisst neues Vermögen?

Gemeint sind Mittel, die über das hinausgehen, was für einen angemessenen Lebensunterhalt nötig ist. Ob das zutrifft, wird im Einzelfall beurteilt.

Passende Dokumente zum Fixpreis

Begriffe aus diesem Bereich

Alles zum Thema Forderung, Mahnung und Betreibung — Ratgeber, Begriffe und passende Werke auf einen Blick. Läuft bei Ihnen eine Frist? Fristen-Rechner öffnen.

© LexWerk.ch Stand: 28.07.2026

Dieser Ratgeber bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall erstellen wir das passende Dokument zum Fixpreis.