Thema
Krankenkasse, IV & Sozialversicherungen ab CHF 190
Einsprachen, Verfügungen, Akten und Arztrechnungen.
Passende Werke zum Fixpreis
Wir prüfen vor der Bearbeitung, ob Ihr Fall für dieses Werk geeignet ist. Ungeeignete Aufträge werden nicht verrechnet.
Einsprache Krankenkasse
CHF 290 ›
Einwand / Einsprache IV oder EL
CHF 290 ›
Einsprache oder Rekurs Sozialhilfe
CHF 190 ›
Versicherungsdossier IV/UVG/KTG
CHF 290 ›
Aktenherausgabe und Datenberichtigung
CHF 190 ›
Prüfung und Beanstandung einer Arztrechnung
CHF 190 ›
Leistungsgesuch oder Antrag an eine Sozialversicherung
CHF 190 ›
Vom Rechtsgebiet zur verwendbaren Arbeitsgrundlage.
Jeder Themen-Hub verbindet verständliche Orientierung mit passenden Werken. Das Ergebnis kann von Ihnen selbst eingesetzt oder Ihrem Anwalt zur effizienten Weiterbearbeitung übergeben werden.
Ratgeber zum Thema
Einsprache gegen Entscheide der Krankenkasse
Gegen Verfügungen der Krankenkasse im Bereich der obligatorischen Grundversicherung kann innert 30 Tagen Einsprache erhoben werden (Art. 52 ATSG). Wic…
Einsprache und Beschwerde bei der IV
Die Invalidenversicherung eröffnet ihren Entscheid zunächst als Vorbescheid. Dagegen kann innert 30 Tagen ein Einwand erhoben werden. Erst danach erge…
Einsprache gegen Entscheide der Unfallversicherung
Gegen Verfügungen der Unfallversicherung kann innert 30 Tagen ab Zustellung Einsprache erhoben werden (Art. 52 ATSG). Häufigster Streitpunkt ist der K…
Einsprache in der Sozialversicherung: der Überblick
Gegen Verfügungen der Sozialversicherung können Sie in der Regel innert 30 Tagen Einsprache erheben (Art. 52 ATSG). Die Invalidenversicherung kennt st…