Rechtsbegriff

Aufenthaltsbewilligung

Die Aufenthaltsbewilligung berechtigt zum befristeten Aufenthalt in der Schweiz. Sie ist in der Regel ein Jahr gültig und wird verlängert, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.

Rechtsgrundlage: Art. 33 AIG

Rechtsstand: Juli 2026

Die Bewilligung B ist befristet und an einen Zweck gebunden — Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Ausbildung. Fällt der Zweck weg, kann die Verlängerung verweigert werden.

Die Niederlassungsbewilligung C ist unbefristet und wird in der Regel nach fünf oder zehn Jahren Aufenthalt erteilt, je nach Staatsangehörigkeit und Integrationsgrad.

Sozialhilfebezug, Straffälligkeit und Verschuldung können zum Widerruf oder zur Nichtverlängerung führen. Vor einem solchen Entscheid gewährt die Behörde das rechtliche Gehör — diese Stellungnahme ist die wichtigste Gelegenheit zur Einflussnahme.

Worauf es ankommt: Die Stellungnahme vor dem Entscheid wiegt mehr als die spätere Beschwerde — sie ist kostenlos und formfrei.

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© LexWerk.ch Stand: 29.07.2026

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