Rechtsbegriff

Härtefallgesuch

Mit dem Härtefallgesuch wird um eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls ersucht. Es richtet sich an die kantonale Migrationsbehörde, die dem Bund zur Zustimmung unterbreitet.

Rechtsgrundlage: Art. 30 Abs. 1 lit. b AIG, Art. 31 VZAE

Rechtsstand: Juli 2026

Beurteilt wird die Gesamtsituation: Integration, Respektierung der Rechtsordnung, Familienverhältnisse, finanzielle Verhältnisse, Aufenthaltsdauer, Gesundheitszustand und die Möglichkeiten der Wiedereingliederung im Herkunftsland.

Ein Härtefall setzt voraus, dass die Situation deutlich über die Schwierigkeiten hinausgeht, die eine Rückkehr üblicherweise mit sich bringt. Die Hürde ist hoch, und es besteht kein Rechtsanspruch.

Das Verfahren ist zweistufig: Erst muss der Kanton zustimmen, dann das Staatssekretariat für Migration. Eine kantonale Ablehnung beendet das Verfahren.

Worauf es ankommt: Belegte Integration schlägt geschilderte Härte: Arbeitszeugnisse, Sprachnachweise und Referenzen wiegen schwerer als jede Schilderung.

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