Rechtsbegriff

Auftragsbearbeiter

Auftragsbearbeiter ist, wer Personendaten im Auftrag eines Verantwortlichen bearbeitet — Hosting, Newsletter-Versand, Buchhaltung, Analyse. Die Bearbeitung darf nur so erfolgen, wie der Verantwortliche sie selbst vornehmen dürfte.

Rechtsgrundlage: Art. 9 DSG

Rechtsstand: Juli 2026

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Die Übertragung setzt eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage voraus. Der Verantwortliche muss sich vergewissern, dass der Auftragsbearbeiter die Datensicherheit gewährleistet.

Eine Unterbeauftragung bedarf der vorgängigen Genehmigung des Verantwortlichen. In der Praxis erfolgt sie meist als allgemeine Genehmigung mit Informations- und Widerspruchsrecht.

Die Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen bleibt beim Verantwortlichen. Auch eine Meldung an den EDÖB bei einer Verletzung der Datensicherheit ist seine Aufgabe — der Auftragsbearbeiter meldet an ihn.

Worauf es ankommt: Die Auslagerung verlagert die Arbeit, nicht die Verantwortung.

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© LexWerk.ch Stand: Juli 2026