Rechtsbegriff
Ordentliche Einbürgerung
Die ordentliche Einbürgerung setzt eine Niederlassungsbewilligung, zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz und erfolgreiche Integration voraus. Bund, Kanton und Gemeinde entscheiden je für sich.
Rechtsgrundlage: Art. 9 ff. BüG
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Der Bund prüft die formellen Voraussetzungen und die Integration. Kanton und Gemeinde stellen zusätzliche Anforderungen, etwa zur Aufenthaltsdauer am Ort, zu Sprachkenntnissen oder zu Kenntnissen über Land und Gemeinwesen.
Zur Integration gehören die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung sowie die Förderung der Integration der Familie. Sozialhilfebezug in den letzten Jahren steht dem Gesuch in der Regel entgegen.
Gegen ablehnende Entscheide stehen kantonale Rechtsmittel offen; die Begründungspflicht sichert die Überprüfbarkeit.
Worauf es ankommt: Drei Ebenen, drei Prüfungen — und drei Gelegenheiten, gut vorbereitet zu sein.
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© LexWerk.ch Stand: 19.08.2026