Rechtsbegriff

Existenzminimum

Das betreibungsrechtliche Existenzminimum ist der Betrag, der einer betriebenen Person und ihrer Familie zum Leben bleiben muss. Nur das darüber liegende Einkommen ist pfändbar.

Rechtsgrundlage: Art. 93 SchKG

Berechnet wird es aus einem Grundbetrag je nach Haushaltsgrösse plus Zuschlägen für Wohnkosten, Krankenkassenprämien und berufsbedingte Auslagen.

Berücksichtigt wird nur, was dargelegt und belegt ist. Wer Auslagen nicht dokumentiert, erhält faktisch eine höhere Lohnpfändung — das ist der häufigste vermeidbare Fehler.

Ändern sich die Verhältnisse wesentlich, kann eine Neuberechnung verlangt werden. Sie erfolgt nicht von selbst.

Worauf es ankommt: Das Existenzminimum wird mit Belegen berechnet, nicht mit Behauptungen. Jede fehlende Quittung kostet Geld.

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