Rechtsbegriff
Nachlassvertrag
Der Nachlassvertrag ist eine gerichtlich bestätigte Vereinbarung zwischen einer überschuldeten Schuldnerin und ihren Gläubigern, die den Konkurs vermeiden soll.
Rechtsgrundlage: Art. 293 ff. SchKG
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Während der Nachlassstundung ist die Schuldnerin vor Betreibungen weitgehend geschützt. Eine Sachwalterin überwacht die Geschäftsführung und bereitet den Nachlassvertrag vor.
Der ordentliche Nachlassvertrag sieht eine Dividende auf die Forderungen vor; beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung wird das Vermögen liquidiert. Erforderlich sind die Zustimmung der Gläubigermehrheit und die gerichtliche Bestätigung.
Für Gläubiger lohnt sich die genaue Prüfung: Dividende, Sicherheiten und Behandlung privilegierter Forderungen entscheiden über den tatsächlichen Ausfall.
Worauf es ankommt: Der Nachlassvertrag ersetzt den Konkurs — er ersetzt nicht die Prüfung der Zahlen.
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© LexWerk.ch Stand: 19.08.2026