Rechtsbegriff

Persönlicher Verkehr (Besuchsrecht)

Der persönliche Verkehr ist das gegenseitige Recht von Kind und nicht betreuendem Elternteil auf angemessenen Kontakt. Massstab ist das Kindeswohl.

Rechtsgrundlage: Art. 273 ff. ZGB

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Der Anspruch steht dem Kind ebenso zu wie dem Elternteil. Umfang und Ausgestaltung richten sich nach Alter, Wohnorten, Betreuungssituation und der Beziehung zwischen den Beteiligten.

Eine tragfähige Regelung benennt Wochenenden, Ferien, Feiertage sowie Ort und Zeit der Übergabe. Je konkreter sie ist, desto weniger Streit entsteht im Alltag.

Eingeschränkt oder verweigert wird der Kontakt nur, wenn das Kindeswohl ernsthaft gefährdet ist. Zuständig sind je nach Konstellation die KESB oder das Gericht.

Worauf es ankommt: Das Recht gehört zuerst dem Kind — der Kalender entscheidet über den Alltag.

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© LexWerk.ch Stand: 19.08.2026