Vereinbarung für unverheiratete Eltern
Sie sind nicht verheiratet und wollen Sorge, Betreuung und Unterhalt für Ihr Kind verbindlich regeln. Wir erstellen die Vereinbarung genehmigungsfähig.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Kind
- Wer die gemeinsame Sorge und Betreuung schriftlich fixieren will
- Wer den Unterhalt genehmigungsfähig regeln muss
Das ist enthalten
- Vereinbarung für unverheiratete Eltern — auf Ihren Fall zugeschnitten und unterschriftsreif
- Vereinbarung zu Sorge, Betreuung und Unterhalt
- Hinweisblatt zur Genehmigung durch die KESB
- Beilagenstruktur mit Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
- Hinweisblatt zu Zustellung, Fristen und den nächsten Schritten
- Auf Wunsch: Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt, im Fixpreis inbegriffen
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Unterhaltsverträge für Kinder bedürfen der Genehmigung durch die KESB oder das Gericht (Art. 287 ZGB), damit sie vollstreckbar sind.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Trennung und Scheidung: der Ablauf
Was nicht enthalten ist
Ohne Genehmigung ist der Kindesunterhalt nicht vollstreckbar.
Häufige Fragen
Worauf muss ich rechtlich achten?
Unterhaltsverträge für Kinder bedürfen der Genehmigung durch die KESB oder das Gericht (Art. 287 ZGB), damit sie vollstreckbar sind.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Am wichtigsten sind: Geburtsurkunden; bestehende Vereinbarungen; Lohnnachweise. Was fehlt, lassen Sie einfach weg — Sie können auch ohne Uploads bestellen und Unterlagen später nachreichen.
Kann meine Anwältin oder mein Anwalt damit weiterarbeiten?
Ja. Auf Wunsch liegt dem Werk ein Kurzmemo bei, das Ausgangslage, Rechtslage und offene Punkte zusammenfasst — im Fixpreis inbegriffen. Ihre Kanzlei prüft und ergänzt, statt von Grund auf zu erstellen.
Was kostet es und wie schnell erhalte ich das Dokument?
Der Fixpreis steht vor der Bestellung fest (ab CHF 290). Die Lieferung erfolgt innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) in Ihren Kundenbereich.