Rechtsbegriff
Quittung
Die Quittung ist die schriftliche Bestätigung, dass eine Leistung erbracht wurde. Wer zahlt, hat Anspruch darauf.
Rechtsgrundlage: Art. 88 OR
Werke zum Fixpreis
Die zahlende Partei kann gegen ihre Leistung eine Quittung verlangen. Das ist kein Entgegenkommen, sondern ein gesetzlicher Anspruch.
Die Quittung ist das wichtigste Beweismittel gegen eine erneute Forderung. Ohne sie steht Behauptung gegen Behauptung, und die Beweislast trifft die zahlende Partei.
Eine Quittung über die letzte Rate begründet die Vermutung, dass auch die früheren Raten beglichen sind.
Worauf es ankommt: Ohne Quittung trägt die zahlende Partei die Beweislast. Bargeld ohne Beleg ist rechtlich fast wertlos.
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© LexWerk.ch Stand: 01.09.2026