Rechtsbegriff

Urkunde

Eine Urkunde ist ein Schriftstück, das zum Beweis einer Tatsache bestimmt oder geeignet ist. Im summarischen Verfahren ist sie oft das einzige zugelassene Beweismittel.

Rechtsgrundlage: Art. 177 ZPO

Urkunden sind Verträge, Rechnungen, Quittungen, Korrespondenz und Kontoauszüge — auch elektronische, sofern sie zurechenbar sind.

In summarischen Verfahren wie der Rechtsöffnung wird ausschliesslich anhand von Urkunden entschieden. Zeugen werden nicht befragt, und komplexe Beweisfragen bleiben ungeklärt.

Deshalb entscheidet die Aktenlage über den Ausgang: Was nicht dokumentiert ist, existiert im Verfahren nicht.

Worauf es ankommt: Im summarischen Verfahren zählt nur, was auf Papier steht. Mündliche Abmachungen sind dort praktisch wertlos.

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