Fixpreis CHF 120

Akteneinsichtsgesuch im Strafverfahren

Sie brauchen Einsicht in die Akten eines Strafverfahrens. Wir stellen das Gesuch mit Bezug auf Ihre Rolle und den benötigten Umfang.

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  • In 48 Stunden

Für wen geeignet

Das ist enthalten

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Parteien haben Anspruch auf Akteneinsicht, spätestens nach der ersten Einvernahme (Art. 101 StPO). Der Anspruch kann vorübergehend eingeschränkt werden.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Busse und Strafbefehl: Einsprache erheben

Was nicht enthalten ist

Über den Umfang der Einsicht entscheidet die Verfahrensleitung.

Häufige Fragen

Worauf muss ich rechtlich achten?

Die Parteien haben Anspruch auf Akteneinsicht, spätestens nach der ersten Einvernahme (Art. 101 StPO). Der Anspruch kann vorübergehend eingeschränkt werden.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Am wichtigsten sind: Vorladung oder Korrespondenz der Behörde; Strafbefehl oder Verfügung. Was fehlt, lassen Sie einfach weg — Sie können auch ohne Uploads bestellen und Unterlagen später nachreichen.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es selbst einsetzen. Wird der Fall komplexer oder kommt es zur Vertretung vor Gericht, dient das Dokument als vorbereitete Arbeitsgrundlage für Ihre Kanzlei.

Was kostet es und wie schnell erhalte ich das Dokument?

Der Fixpreis steht vor der Bestellung fest (ab CHF 120). Die Lieferung erfolgt innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) in Ihren Kundenbereich.

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