Strafanzeige erstatten
Eine Strafanzeige setzt das Verfahren in Gang. Entscheidend ist, den Sachverhalt so darzustellen, dass die Strafverfolgungsbehörde ihn prüfen kann: Wer, wann, wo, was — und welche Beweismittel es gibt. LexWerk erstellt das Schriftstück; einreichen tun Sie selbst. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
Dieses Rechtsdokument bestellen
Fixpreis · auf Rechnung · Lieferung in 48 Stunden
Für wen geeignet
- Wer eine Straftat zur Anzeige bringen will
- Geschädigte, die eine Untersuchung anstossen wollen
- Wer bei Antragsdelikten die Frist wahren muss
Das ist enthalten
- Strafanzeige an die zuständige Behörde
- Chronologische Sachverhaltsdarstellung
- Aufstellung der Beweismittel
- Hinweisblatt zu Antragsfrist, Verfahren und Rolle als geschädigte Person
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen hilft uns, Ihre Schriften rechtssicher zu erstellen. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Strafanzeige richtet sich nach Art. 301 StPO. Bei Antragsdelikten beträgt die Frist drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täterschaft (Art. 31 StGB). Sind Sie Opfer einer Gewalt-, Sexual- oder häuslichen Straftat, wenden Sie sich zuerst an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch). Diese Beratung ist kostenlos und vertraulich; bei akuter Gefahr wählen Sie 117.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Strafanzeige und Rechte als geschädigte Person
Häufige Fragen
Was kostet eine Strafanzeige?
Die Anzeige selbst ist bei der Behörde kostenlos. Bei mutwilliger Anzeige können Kosten auferlegt werden.
Gibt es eine Frist?
Bei Antragsdelikten drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täterschaft. Bei Offizialdelikten gilt die Verjährung.
Werde ich über den Ausgang informiert?
Als anzeigende Person nur beschränkt. Wer sich als Privatkläger konstituiert, hat weitergehende Rechte.
Ich bin Opfer einer Gewalttat — was zuerst?
Wenden Sie sich zuerst an die Opferhilfe Ihres Kantons. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich; bei akuter Gefahr wählen Sie 117.