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Strafanzeige erstatten

Eine Strafanzeige setzt das Verfahren in Gang. Entscheidend ist, den Sachverhalt so darzustellen, dass die Strafverfolgungsbehörde ihn prüfen kann: Wer, wann, wo, was — und welche Beweismittel es gibt. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.

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Für wen geeignet

Das ist enthalten

Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben

Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.

So läuft es ab

  1. Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
  2. Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
  3. Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.

Rechtsgrundlage

Die Strafanzeige richtet sich nach Art. 301 StPO. Bei Antragsdelikten beträgt die Frist drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täterschaft (Art. 31 StGB). Sind Sie Opfer einer Gewalt-, Sexual- oder häuslichen Straftat, wenden Sie sich zuerst an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch). Diese Beratung ist kostenlos und vertraulich; bei akuter Gefahr wählen Sie 117.

Mehr zum Thema im Ratgeber: Strafanzeige und Rechte als geschädigte Person

Häufige Fragen

Was kostet eine Strafanzeige?

Die Anzeige selbst ist bei der Behörde kostenlos. Bei mutwilliger Anzeige können Kosten auferlegt werden.

Gibt es eine Frist?

Bei Antragsdelikten drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täterschaft. Bei Offizialdelikten gilt die Verjährung.

Werde ich über den Ausgang informiert?

Als anzeigende Person nur beschränkt. Wer sich als Privatkläger konstituiert, hat weitergehende Rechte.

Ich bin Opfer einer Gewalttat — was zuerst?

Wenden Sie sich zuerst an die Opferhilfe Ihres Kantons. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich; bei akuter Gefahr wählen Sie 117.

Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?

Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.

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