Als Privatkläger am Strafverfahren teilnehmen
Wer durch eine Straftat geschädigt wurde, kann sich als Privatklägerschaft konstituieren. Damit erhalten Sie Verfahrensrechte: Akteneinsicht, Teilnahme an Einvernahmen, Beweisanträge — und Sie können Ihre Zivilforderung im Strafverfahren geltend machen, statt separat klagen zu müssen. LexWerk erstellt das Schriftstück. Eingereicht wird es in Ihrem Namen — von Ihnen selbst oder durch Ihre Rechtsvertretung. LexWerk ist keine Anwaltskanzlei im Sinne des BGFA und übernimmt keine Vertretung.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Geschädigte, die am Verfahren mitwirken wollen
- Wer Schadenersatz im Strafverfahren geltend macht
- Wer Akteneinsicht und Beweisanträge braucht
Das ist enthalten
- Erklärung der Konstituierung als Privatklägerschaft
- Begründung der Geschädigtenstellung
- Bezifferung der Zivilforderung, soweit möglich
- Hinweisblatt zu Rechten, Fristen und Kostenrisiko
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
Inklusive Kurzmemo für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — im Fixpreis inbegriffen.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Die Privatklägerschaft richtet sich nach Art. 118 ff. StPO. Die Erklärung ist vor Abschluss des Vorverfahrens abzugeben. Sind Sie Opfer einer Gewalt-, Sexual- oder häuslichen Straftat, wenden Sie sich zuerst an die Opferhilfe-Beratungsstelle Ihres Kantons (opferhilfe-schweiz.ch). Diese Beratung ist kostenlos und vertraulich; bei akuter Gefahr wählen Sie 117.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Strafanzeige und Rechte als geschädigte Person
Häufige Fragen
Bis wann muss ich mich konstituieren?
Spätestens bis zum Abschluss des Vorverfahrens. Wer zuwartet, verliert die Verfahrensrechte.
Was bringt mir das?
Akteneinsicht, Teilnahmerechte, Beweisanträge — und die Möglichkeit, Schadenersatz im Strafverfahren geltend zu machen.
Trage ich ein Kostenrisiko?
Als Privatklägerschaft können bei Unterliegen Kosten anfallen, insbesondere bezüglich der Zivilforderung.
Was, wenn ich Opfer im Sinne des OHG bin?
Dann haben Sie zusätzliche Rechte und Anspruch auf kostenlose Beratung durch die Opferhilfe.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es in eigenem Namen einreichen. Kommt es zur Vertretung vor Gericht oder wird der Fall komplexer, dient das Dokument Ihrer Kanzlei als vorbereitete Arbeitsgrundlage: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen und Beilagenstruktur liegen vor, sie muss nicht bei null beginnen.