Anfechtung des Anfangsmietzinses
Sie sind neu eingezogen und der Mietzins liegt deutlich über dem, was die Vormieterschaft bezahlt hat. Wir bereiten die Anfechtung des Anfangsmietzinses bei der Schlichtungsbehörde vor — innerhalb der 30-tägigen Frist ab Übernahme.
- Fixpreis
- Auf Rechnung
- In 48 Stunden
- Auch als Arbeitsgrundlage für Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt — Sachverhalt, Argumentation und Beilagen sind vorbereitet.
Für wen geeignet
- Mieterinnen und Mieter innerhalb der ersten 30 Tage nach Übernahme
- Wer eine erhebliche Erhöhung gegenüber der Vormiete feststellt
- Wer den Mietzins wegen Notlage bei Vertragsschluss überprüfen lassen will
Das ist enthalten
- Anfechtung des Anfangsmietzinses — auf Ihren Fall zugeschnitten und unterschriftsreif
- Begehren an die Schlichtungsbehörde mit Anträgen
- Aufbereitung der Vergleichszahlen aus Ihren Angaben
- Beilagenstruktur mit Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
- Hinweisblatt zu Zustellung, Fristen und den nächsten Schritten
Selbst einreichen — oder Ihrer Kanzlei übergeben
Sie müssen nicht selbst einreichen. Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt kann auf dieser Vorarbeit aufbauen: Sachverhalt, Rechtsgrundlagen, Argumentation und Beilagenstruktur liegen vor. Statt den Fall zum Stundenansatz von Grund auf aufzubauen, bleibt Redigieren, Ergänzen und Einreichen — vor Gericht das Plädieren.
So läuft es ab
- Fall schildern. Der geführte Fragebogen erfasst Ihren Fall strukturiert. Wichtige Unterlagen einfach hochladen.
- Wir prüfen und erstellen. Rechtsdokumente und Rechtsschriften — massgeschneidert auf Ihren Fall, keine Vorlagen oder Muster.
- Herunterladen und einsetzen. Innert 48 Stunden liegen Ihre Dokumente im Kundenbereich — unterschriftsreif und eingabebereit, mit Hinweisblatt und FAQ.
Rechtsgrundlage
Der Anfangsmietzins ist innert 30 Tagen nach Übernahme des Mietobjekts bei der Schlichtungsbehörde anzufechten (Art. 270 OR). Die Frist ist kurz und nicht erstreckbar.
Mehr zum Thema im Ratgeber: Mangel in der Mietwohnung: melden und Mietzins hinterlegen
Was nicht enthalten ist
Wir vertreten Sie nicht an der Schlichtungsverhandlung.
Häufige Fragen
Worauf muss ich rechtlich achten?
Der Anfangsmietzins ist innert 30 Tagen nach Übernahme des Mietobjekts bei der Schlichtungsbehörde anzufechten (Art. 270 OR). Die Frist ist kurz und nicht erstreckbar.
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Am wichtigsten sind: Mietvertrag; amtliches Formular zum Anfangsmietzins; Korrespondenz mit der Vermieterschaft. Was fehlt, lassen Sie einfach weg — Sie können auch ohne Uploads bestellen und Unterlagen später nachreichen.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Für dieses Werk in der Regel nicht — Sie können es selbst einsetzen. Wird der Fall komplexer oder kommt es zur Vertretung vor Gericht, dient das Dokument als vorbereitete Arbeitsgrundlage für Ihre Kanzlei.
Was kostet es und wie schnell erhalte ich das Dokument?
Der Fixpreis steht vor der Bestellung fest (ab CHF 190). Die Lieferung erfolgt innert 48 Stunden ab Bestelleingang (Arbeitstage) in Ihren Kundenbereich.